Die Unternehmensberatung, Firmenbeteiligung, erlaubnisfreier Handel, Erbringung von Dienstleistungen, Errichtung von Zweigstellen und damit verbundene Tätigkeiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Wunderlich
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Thies Niebur
Horneburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Jan Janßen
Buxtehude
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Satzung Blatt 8 ff Sonderband
Satzung Blatt 31 ff Sonderband 1
Satzung Blatt 45 ff Sonderband 1
Satzung Blatt 51 ff Sonderband 1
Satzung Blatt 57 ff Sonderband 1
Satzung
Satzung vom 12.12.2003
Der Vorstand hat auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12.12.2003 am 29.10.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 30.10.2004 die Erhöhung des Grundkapitals um 3.608,00 EUR auf 55.808,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.11.2004 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien, genehmigtes Kapital) geändert und um § 5 Abs. 5 (Aufsichtsratsbefugnis) ergänzt worden.
Der Vorstand hat auf Grund der am 01.02.2005 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.11.2004 am 03.02.2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 06.02.2006 die Erhöhung des Grundkapitals um 2.718,00 EUR auf 58.526,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 06.02.2006 die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 und 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Arkwright Consulting GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 68742) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2008 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 27.500,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.