Handelsregister · HRB 23412

Registerinformationen

Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mainhausen
Geschäftsanschrift
Nord-West-Ring-Straße 11, 63533 Mainhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23412
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
25.09.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, die Mitgliedsunternehmen der ANWR GROUP eG (im Folgenden Mitglieder genannt) wirtschaftlich zu fördern und zu betreuen und im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Dienstleistungen gegenüber Kunden von Gesellschaften zu erbringen, an denen die ANWR GROUP eG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere a) die Ausmusterung von Waren für die Mitglieder und die Vermittlung von Abschlüssen; b) Beratung und Unterstützung der Mitglieder in fachlicher und kaufmännischer Hinsicht in allen den Geschäftsbetrieb betreffenden Fragen; c) Maßnahmen zur Absatzförderung bei den Mitgliedern; d) Wahrnehmung der Interessen der angeschlossenen Mitglieder; e) der Ein- und Verkauf von Schuhwaren, Strümpfen, Lederwaren, Sportartikeln und sonstigen Artikeln auf der Grundlage eines Großhandelsunternehmens; f) der Abschluss von Franchiseverträgen zum Betrieb von QUICK SCHUH-Geschäften mit Mitgliedern, Fachhändlern der ANWR GARANT International GmbH sowie Partnern der REXOR Schuh-Einkaufsvereinigung GmbH.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Astrid Heinze

Korschenbroich

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1998 zuletzt geändert am 10.09.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 1 (Zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und in § 6 (Geschäftsführer, Geschäftsführung und Vertretung), beschlossen.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat mit der ARISTON-NORD-WEST-RING eG mit Sitz in Mainhausen als herrschendem Unternehmen am 05.12.2001 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2002 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
  • Der mit der ANWR GROUP eG (vormals: ARISTON-NORD-WEST-RING eG) in Mainhausen (Amtsgericht Offenbach am Main GnR 20125) am 05.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.05.2014 in § 4 geändert. Die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 27.10.2014 und der herrschenden vom 22.06.2014 haben der Änderung zugestimmt.
  • Der mit der ANWR Group eG mit dem Sitz in Mainhausen (Amtsgericht Offenbach am Main, GnR 20125) am 05.12.2001 zuletzt geändert am 19.05.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.08.2020 neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 der beherrschte Gesellschaft und am 07.09.2020 der herrschenden Gesellschaft haben der Änderung zugestimmt.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.12.2001 Blatt 77 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 110 ff Sonderband
  • Fall 10
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 17
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 20
  • Fall 22
  • Fall 23
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der QUICK SCHUH Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 10083) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 34428) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.