Die Ausführungen von Bautenschutzsystemen sowie alle Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerkes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Ferdinand Hombücher
Bochum
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Mario-Alexander Mylonopoulos-Weickersdorfer
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.03.2001.
Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 3, Sp. 4 b) von Amts wegen nachgetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. Februar 1984,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Dezember 1988.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1986.
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.11.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 8 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen) und 13 (Schlussbestimmungen) zu ändern und § 9 a (Wettbewerb) neu einzufügen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.