Handelsregister · HRB 5953

Registerinformationen

ARISTA Maler und Bautenschutz GmbH · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ARISTA Maler und Bautenschutz GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
Beisenstraße 82, 45327 Essen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5953
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
17.02.2023
Abrufstand
21.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführungen von Bautenschutzsystemen sowie alle Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerkes.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Ferdinand Hombücher

Bochum

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Mario-Alexander Mylonopoulos-Weickersdorfer

Essen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.03.1984
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.03.2001.
  • Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 3, Sp. 4 b) von Amts wegen nachgetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23. Februar 1984,
  • mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Dezember 1988.
  • Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1986.
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 30.11.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 8 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen) und 13 (Schlussbestimmungen) zu ändern und § 9 a (Wettbewerb) neu einzufügen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.