Handelsregister · HRB 18018
Chronologischer Auszug
Arik GmbH · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Arik GmbH b) Herne Geschäftsanschrift: Hermannstraße 23, 44649 Herne c) Gegenstand des Unternehmens ist a) Bau und Betrieb von Sprinkleranlagen b) Bau und Betrieb von Feuerlöschanlagen c) Bau von Sprinkleranlagen und Feuerlöschanlagen entsprechend den VdSund TÜV-Richtlinien d) Errichterunternehmen für Feuerlöschanlagen e) Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit und solange für die vorgenannten Arbeiten eine Genehmigung oder eine Eintragung erforderlich ist, werden diese Arbeiten erst aufgenommen, sobald die Genehmigung bzw. die Eintragung vorliegt. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Gegenstand im In- und Ausland beteiligen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Arik, Ahmet, Herne, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2019 | a) 04.07.2019 Gerling | |
| 2 | c) Nach Änderung Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit und solange für die vorgenannten Arbeiten eine Genehmigung oder eine Eintragung erforderlich ist, werden diese Arbeiten erst aufgenommen, sobald die Genehmigung bzw. die Eintragung vorliegt. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Gegenstand im In- und Ausland beteiligen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 19.08.2020 Gerling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.