Handelsregister · HRB 16606

Registerinformationen

Argentum Pflege und Wohnen GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Argentum Pflege und Wohnen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe
Geschäftsanschrift
Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 16606
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
04.08.2025
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Tochtergesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beratung in operativen und strategischen Fragen von Tochtergesellschaften / verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sowie die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Alten- und sonstigen Pflegeeinrichtungen sowie die Erbringung der dazugehörigen und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Georg Bernsau

Kronberg im Taunus

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2016 mit Änderung vom 18.05.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in Nr. 1.3 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Peine (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 207000) nach Bad Homburg v. d. Höhe und Nr. 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (Az. 61 IN 70/25) vom 14.05.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.