Die Erbringung von Leistungen und die Beratung in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Reha-Sport, Gesundheitstraining sowie medizinischem Gerätetraining und in anderen Heilberufen sowie damit in Zusammenhang stehende bzw. verbundene Dienst-, Werk-, und Beratungsleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Merz
Leipzig
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Nadine Erning
Leipzig
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.11.2014.
Der Aufsichtsrat hat am 04.12.2014 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 27.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Hauptversammlung vom 11.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 06.05.2015 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 9.090,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17.07.2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 50.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 22.500,00 EUR.
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.410,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.