Handel mit Möbeln aller Art und Kunstgegenständen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte oder sich selbst bei Rechtsgeschäften untereinander gleichzeitig zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arne Kristiansen
Augsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Matthias Küpfer
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 4. Juni 1999 mit Änderung vom 19. Juni 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2001 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Ziff. 1 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.01.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 24 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 87/23) vom 01.08.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.