Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter der erste Vorstand und der zweite Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der erste und der zweite Vorstand haben Einzelvertretungsrecht. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für Entscheidungen über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab einem Betrag von 10.000,00 EUR.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Ulrike Kremer
Berlin
274
Robert Friedrich
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.