Arbeitsschutzmanagement, sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen, Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitssicherheitsschulungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft jeweils einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden, insbesondere kann auch allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Julian Pohle
Kevelaer
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (2) (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (1) (Geschäftsführer), § 6 (Vertretung der Gesellschaft) und § 12 (1) und (4) (Gesellschafterveränderungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.