Handelsregister · VR 100156

Registerinformationen

Arbeitskreis zur Erhaltung der Denkmallok e. V. · Amtsgericht Aurich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Arbeitskreis zur Erhaltung der Denkmallok e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Emden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100156
Gericht
Amtsgericht Aurich
Letzte Eintragung
26.06.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Reyk Gründig

Emden

Vorstand

Stephan Triebel

Hamburg

Vorstand

Hilko Buß

Pewsum

Vorstand

Tina Niemeijer

Südbrookmerland

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird nach außen vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemäß § 26 BGB.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.12.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 537 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.

Satzung

  • Satzung vom 06.12.1978 zuletzt geändert am 13.12.1989
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2023 und Vorstandssitzung vom 30.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Geschäftsjahr), § 3 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder), § 7 (Rechte und Pflichten der Fördermitglieder), § 8 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Organe des Vereins), § 10 (Vorstand), § 11 (Aufgaben des Vorstands), § 12 (Beratung und Beschlussfassung des Vorstands), § 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 14 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 16 (Kassenprüfer), § 17 (Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen), § 18 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Änderung des Namens und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Sodann hat die Mitgliederversammlung vom 08.03.2025 die Änderung des § 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.