Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die 1. Vorsitzende, die 2. Vorsitzende, die Kassenführerin, die Schriftführerin und die Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wovon eines die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende sein muss.
Tag der ersten Eintragung: 10.10.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2006.
Satzung
Satzung vom 26.04.1995
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.