Handelsregister · VR 130014

Chronologischer Auszug

Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk e.V.

b)
Esens
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die 1.
Vorsitzende, die 2. Vorsitzende, die Kassenführerin, die
Schriftführerin und die Beisitzerin für
Öffentlichkeitsarbeit.
Zwei vertreten gemeinsam, eine davon muss die 1. oder
2. Vorsitzende sein.

b)
1. Vorsitzende:
Thorwarth, Elke, Wittmund, *XX.XX.XXXX
Kassenführerin:
Sparenborg, Gertrud, Esens, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Reiken, Elke, Esens, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Heyen, Anneliese, Schweindorf, *XX.XX.XXXX
Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit:
Hübner, Käte, Esens, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.10.1994
a)
05.10.2006
Fecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.05.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 314
Amtsgericht Wittmund getreten.
Freigegeben am 05.10.2006.
Satzung Bl. 3-5 d.A.
2a)
Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

b)
Gewählt am 10.05.2011 als
Liqudatorin:
Thorwarth, Elke, Wittmund, *XX.XX.XXXX
Gewählt am 10.05.2011 als
Liqudatorin:
Heyen, Anneliese, Schweindorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenführerin:
Sparenborg, Gertrud, Esens, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Reiken, Elke, Esens, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit:
Hübner, Käte, Esens, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
03.11.2011
Klattenberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.