Handelsregister · VR 2147

Chronologischer Auszug

Arbeitskreis Sicherheitspolitik an der Universität Freiburg e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitskreis Sicherheitspolitik an der Universität Freiburg e. V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, von denen einer
das Amt des Kassenwarts wahrnimmt. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Streitparth, Alexander, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schneider, Daniel, Freiburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kaulfuß, Christian, Freiburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 16.04.1986 mit Nachtrag vom 20.10.1988 und 11.10.1989 mit Änderung vom
18.04.1990.
a)
04.04.2006
Mola

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
17.11.1989
Satzung:
Sonderband
Blatt 41 ff
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kaulfuß, Christian, Freiburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Winkler, Nicole, Schallstadt, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2006
Mueller
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Streitparth, Alexander, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Winkler, Nicole, Schallstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Daniel, Freiburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Schneider, Daniel, Freiburg, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
22.05.2024
Nagel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.