Handelsregister · VR 1372

Chronologischer Auszug

Arbeitskreis Jugendzentrum Neunkirchen e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitskreis Jugendzentrum Neunkirchen e.V.

b)
Neunkirchen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei
stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied
vertreten den Verein.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die
Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

b)
Vorsitzender:
Richter, Ernst Hermann, Schaufenstergestalter,
Neunkirchen
1. Stellv. Vorsitzende:
Haffke, Marianne, Hausfrau, Neunkirchen
Zweiter Stv. Vorsitzender:
Guntermann, Uwe, Arbeiter, Neunkirchen
Vorstand:
Mertens, Andreas, Neunkirchen
Vorstand:
Grünebach, Günter, Industriekaufmann, Herdorf
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.05.1978 zuletzt geändert am 04.06.1980
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 4. Juni 1980 wurde die Satzung geändert
und zwar in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Ziel) und durch Einfügung des bisherigen § 3 in § 2
unter Gliederungsänderung bis § 2 Absatz 5, die bisherigen §§ 4-16 erhalten jeweils als
numerische Bezeichnung die ihnen vorgeordnete Ziffer, hierbei wird § 5 (neu) und § 7 (Abs.
1 (neu) neu gefaßt und § 8 (neu) durch Anfügung von Absatz 4 erweitert und § 14 Abs. 2
(neu) - Anfall des Vereinsvermögens - geändert.
a)
29.09.2004
Luckgardt

b)
Tag der ersten Eintragung:
31.08.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.09.2004.
Satzung Bl. 6-11
Beschluß Bl. ...

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.