Handelsregister · VR 330351

Chronologischer Auszug

Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL) e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL) e.V.

b)
Heidelberg
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern
(Vorsitzende, sein Stellvertreter und weitere Vorstände).
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand kann einen Geschäftsführer als
besonderen Vertreter nach § 30 BGB bestellen. Der
geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle, führt die
Weisungen und Beschlüsse des Vorstandes aus und
informiert diese über alle wichtigen Vorgänge in der
Geschäftsstelle. Er führt die laufende Korrespondenz mit
den Mitgliedern, kommuniziert mit anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, mit Behörden und
Medien und vertritt den Verein im Einvernehmen mit dem
Geschäftsführenden Vorstand nach außen.
Insbesondere ist er Banken und Wirtschaftsunternehmen
gegenüber zeichnungsbefugt. Bei Bestellung eines
besonderen vertreter nach § 30 BGB haben die diesem
in seiner Eigenschaft als besonderer Vertreter
obliegenden Beschränkungen nur im Innenverhältnis
Geltung.

b)
Vorstand:
Dr. Schneider, Erika, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Dr. Roth, Harald, Potsdam, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Volkmer, Gerald, Nieder Olm, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Mazgareanu, Stefan, Mammendorf, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Dr. Wien, Ulrich A., Theologe, Landau
a)
Verein
Satzung vom 03.01.1962 mit Neufassung vom 05.09.1992und 12.09.1993 sowie Änderung
vom 13.09.1998 und 13.09.2003
a)
06.02.2014
Trunner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.03.1962
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Schiel, Ingrid Heidelind, Werder, *XX.XX.XXXX
a)
Aufgrund Umschreibefehler berichtigend eingetragen:
Satzung vom 03.01.1962 mit Neufassung vom 05.09.1992 und 12.09.1993 sowie Änderung
vom 13.09.1998, 13.09.2003 und 17.09.2015
a)
13.06.2017
Lamadé

b)
Satzung:
Band 2 AG Heidelberg
Bl. 575 ff
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Sindilariu, Thomas, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Vorsitzender:
Dr. Roth, Harald, Potsdam, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Mazgareanu, Stefan, Mammendorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Wien, Ulrich A., Theologe, Landau
a)
10.03.2020
Lamadé
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern
(Vorsitzender, sein Stellvertreter und weitere Vorstände).
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand kann einen Geschäftsführer als
besonderen Vertreter nach § 30 BGB bestellen. Der
Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle, führt die
Weisungen und Beschlüsse des Vorstandes aus und
informiert diese über alle wichtigen Vorgänge in der
Geschäftsstelle. Er führt die laufende Korrespondenz mit
den Mitgliedern, kommuniziert mit anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, mit Behörden und
Medien und vertritt den Verein im Einvernehmen mit dem
geschäftsführenden Vorstand nach außen. Insbesondere
ist er Banken und Wirtschaftsunternehmen gegenüber
zeichnungsbefugt. Bei Bestellung eines
Vorstandsmitglieds zum besonderen Vertreter nach § 30
BGB haben die diesem in seiner Eigenschaft als
besonderer Vertreter obliegenden Beschränkungen nur
im Innenverhältnis Geltung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.11.2020
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 25b - 28

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.