Handelsregister · VR 6345 HB

Chronologischer Auszug

Arbeitskreis Arster Geschichte(n) e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitskreis Arster Geschichte(n) e.V.

b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Greve, Friedrich, *XX.XX.XXXX, Bremen

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Kifmeier, Friedrich Wilhelm, *XX.XX.XXXX, Bremen

Kassenwart:

3.
Schnieder, Annemarie, *XX.XX.XXXX, Bremen

Schriftführer:

4.
Wegner, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 12.01.2004
a)
26.10.2006
Zabel, Maria
b)
Satzung Bl.
6/8

Tag der ersten
Eintragung:
09.03.2004

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Schriftführer:
4. Wegner, Jürgen

Schriftführerin:
5.
Schulz, Janine, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
27.01.2015
Schröder
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden
Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr Kassenwart:

3. Schnieder, Annemarie

Änderung zu Nr. 5:
Beisitzerin:

Schulz, Janine, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2020
hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
30.03.2021
Kwiatkowski
b)
Protokoll Bl.
40/41

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.