Handelsregister · VR 310404
Chronologischer Auszug
Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim e.V. b) Steinheim an der Murr | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide sind je einzelvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzende: Traub, Regina, Steinheim, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Zeeh, Manfred, Steinheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.07.1996 zuletzt geändert am 10.03.2010 | a) 11.12.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.11.1996 Satzung: Sonderband Blatt 4/8 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Fränznick, Jens, Steinheim an der Murr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Schäffler, Rolf, Backnang, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Traub, Regina, Steinheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Zeeh, Manfred, Steinheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2018 Reusch | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie sind je einzelvertretungsberechtigt. b) Funktion (Amtsbezeichnung) von Amts wegen der allgemeinen Vertretungsregelung angepasst: Vorsitzender: Fränznick, Jens, Steinheim an der Murr, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.08.2019 Reusch b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 64 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.