Handelsregister · VR 8807
Chronologischer Auszug
Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher und seinem Stellvertreter, und zwar jeder für sich allein. b) Sprecher: 1. Dr. Wißkrichen, Hans, *XX.XX.XXXX, Lübeck Stellvertreter: 2. Dr. Schuch, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Mannheim Besonderer Vertreter: 3. Kussin, Christiane, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 30.05.1986. Die Satzung ist mehrfach geändert und neu gefasst am 19.09.1998 mit Änderung vom 25.09.2005 | a) 23.10.2006 Fiedler-Kurowski b) Satzung Bl. 164-166 Beschluss Bl. 161,215/216-219 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 2. Dr. Schuch, Ulrich Stellvertreter: 4. Dr. Böthig, Peter, *XX.XX.XXXX, Neuruppin | a) 16.03.2009 Herrmann | ||
| 3 | b) Nicht mehr Sprecher: 1. Dr. Wißkrichen, Hans Nicht mehr Stellvertreter: 4. Dr. Böthig, Peter Stellvertreter: 5. Prof. Dr. Beise, Arnd, *XX.XX.XXXX, Fribourg/Schweiz Sprecherin: 6. Dr. Pott, Ute, *XX.XX.XXXX, Halberstadt | a) 13.08.2019 Berg | ||
| 4 | b) Nicht mehr Besonderer Vertreter: 3. Kussin, Christiane besonderere Vertreterin: 7. Stolte, Pauline, *XX.XX.XXXX, Berlin Der besonderen Vertreterin obliegt die Leitung der Geschäftsstelle des Vereins und die selbständige Abwicklung der dem Verein übertragenen Projekte im Rahmen der Beschlüsse der Vereinsorgane. Der Abschluss, die Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Geschäftsstelle bedarf der Zustimmung des Vorstands. | a) 25.07.2023 Junge |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.