Handelsregister · VR 3295

Chronologischer Auszug

Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW e.V.

b)
Krefeld
a)
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der
Vorsitzende, der erste stellvertretende Vorsitzende, der
zweite stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer.
Es gilt die gesetzliche Vertretungsregelung
(Mehrheitsprinzip).

b)
Vorsitzender:
Kathstede, Gregor, Krefeld, *XX.XX.XXXX
erster stellvertretender Vorsitzender:
Püttmann, Jan Dirk, Dülmen, *XX.XX.XXXX
zweiter stellvertretender Vorsitzender:
Rosenke, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 08.12.2005.
a)
04.09.2006
Franke
2b)
Nicht mehr
erster stellvertretender Vorsitzender:
Püttmann, Jan Dirk, Dülmen, *XX.XX.XXXX
nicht eingetragen gewesen und jetzt nicht mehr
Geschäftsführer:
Hilgers, Harald, Geldern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
erster stellvertretender Vorsitzender:
Mittag, Lothar, Rhede, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Fuchs, Christine, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
15.03.2010
Schultes

b)
Anm. Bl. 58, 64 Sdb.
3a)
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der
Vorsitzende, der erste Stellvertretende Vorsitzende, der
zweite Stellvertretende Vorsitzende, der
Geschäftsführer.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
20.06.2011
Schultes

b)
Anmeldung Blatt 67 ff.
Sonderband.
Satzung Blatt 85 ff. des
Sonderbandes
4a)
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und Kreise in NRW e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Mitglied. Dieses vertritt den Verein einzeln.
b)
Geändert, nunmehr
Vorstand:
Fuchs, Christine, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX

Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr
Vorsitzender:
Kathstede, Gregor, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr
erster stellvertretender Vorsitzender:
Mittag, Lothar, Rhede, *XX.XX.XXXX
Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr
zweiter stellvertretender Vorsitzender:
Rosenke, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), §
2 (Der Zweck des Vereins), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7
(Finanzierung des Vereins), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Die Mitgliederversammlung), §
10 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfähigkeit und
Beschlussfassung), § 12 (vormals: Der Vorstand - nunmehr Das Präsidium), § 13 (vormals:
Geschäftsführer/in - nunmehr Vorstand), § 14 (Der Facharbeitskreis) und § 16 (Auflösung
des Vereins) beschlossen. § 18 (Übergangsbestimmungen) ist neu in die Satzung
aufgenommen worden.
a)
09.01.2013
Schultes
b)
Anmeldung Blatt 93 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 114 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.