Handelsregister · VR 3295
Chronologischer Auszug
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. · Amtsgericht Krefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. b) Krefeld | a) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der erste stellvertretende Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer. Es gilt die gesetzliche Vertretungsregelung (Mehrheitsprinzip). b) Vorsitzender: Kathstede, Gregor, Krefeld, *XX.XX.XXXX erster stellvertretender Vorsitzender: Püttmann, Jan Dirk, Dülmen, *XX.XX.XXXX zweiter stellvertretender Vorsitzender: Rosenke, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 08.12.2005. | a) 04.09.2006 Franke |
| 2 | b) Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender: Püttmann, Jan Dirk, Dülmen, *XX.XX.XXXX nicht eingetragen gewesen und jetzt nicht mehr Geschäftsführer: Hilgers, Harald, Geldern, *XX.XX.XXXX Bestellt als erster stellvertretender Vorsitzender: Mittag, Lothar, Rhede, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: Fuchs, Christine, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 15.03.2010 Schultes b) Anm. Bl. 58, 64 Sdb. | ||
| 3 | a) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der erste Stellvertretende Vorsitzende, der zweite Stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.06.2011 Schultes b) Anmeldung Blatt 67 ff. Sonderband. Satzung Blatt 85 ff. des Sonderbandes | |
| 4 | a) Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Mitglied. Dieses vertritt den Verein einzeln. b) Geändert, nunmehr Vorstand: Fuchs, Christine, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr Vorsitzender: Kathstede, Gregor, Krefeld, *XX.XX.XXXX Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender: Mittag, Lothar, Rhede, *XX.XX.XXXX Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender: Rosenke, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Der Zweck des Vereins), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Finanzierung des Vereins), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Die Mitgliederversammlung), § 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung), § 12 (vormals: Der Vorstand - nunmehr Das Präsidium), § 13 (vormals: Geschäftsführer/in - nunmehr Vorstand), § 14 (Der Facharbeitskreis) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. § 18 (Übergangsbestimmungen) ist neu in die Satzung aufgenommen worden. | a) 09.01.2013 Schultes b) Anmeldung Blatt 93 ff. Sonderband Satzung Blatt 114 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.