Handelsregister · VR 3212

Registerinformationen

Arbeitsgemeinschaft für Bettenhausen · Amtsgericht Kassel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Arbeitsgemeinschaft für Bettenhausen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kassel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3212
Gericht
Amtsgericht Kassel
Letzte Eintragung
18.02.2022
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Wolfgang Mauritz

Niestetal

Vorstand

Volker Zeidler

Kassel

Vorstand

Siegfried Matzel

Kassel

Vorstand

Enrico Schäfer

Kassel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens drei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Satzung

  • Satzung vom 21.06.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Selbstlosigkeit), 6 (Verlust der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zwecke und Ziele des Vereins), 4 (Vermögensbildung) und 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Mitgliederversammlung) und 11 (Kassenprüfer) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Ziele des Vereins) und 4 (Vermögensbindung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vorstand) und § 11 (Kassenprüfer) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.