Handelsregister · VR 3333
Chronologischer Auszug
Arbeitsgemeinschaft der Musikerzieher an den Musikschulen Berlins (AMB) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeitsgemeinschaft der Musikerzieher an den Musikschulen Berlins (AMB) b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem zweiten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam. Ist jedoch einer der beiden Vorsitzenden verhindert, so tritt an die Stelle des ersten Vorsitzenden sein Stellvertreter, an die Stelle des zweiten Vorsitzenden sein Stellvertreter. Sind Vorsitzende und Stellvertreter verhindert, so tritt an die Stelle der Verhinderten der Geschäftsführer bzw. der Schriftführer. Sämtiche Zahlungsanweisungen über 500,-- DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: 1. Klammer, Horst, Berlin Stellvertreter des ersten Vorsitzenden: 2. Dürr, Richard, Berlin Zweiter Vorsitzender: 3. Jähnichen, Sigrid, Berlin Stellvertreter des zweiten Vorsitzenden: 4. Helmchen, Armgard, Berlin Schriftführer: 5. Gehr, Karl-Hans, Berlin Kassenwart: 6. Humel, Uta, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.11.1962, neu gefasst am 25.02.1967 und zuletzt geändert am 22.03.1969. | a) 18.10.2006 Dulian b) Satzung Bl.30 ff. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.