Handelsregister · VR 1749
Chronologischer Auszug
Arbeitsgemeinschaft der Edigheimer Vereine 1960 e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeitsgemeinschaft Edigheimer Vereine 1960 b) Ludwigshafen/Rhein-Edigheim | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und seinem Stellvertreter gemeinsam. b) Stv. Vorsitzender: Franger, Ernst, Industriemeister, Ludwigshafen/Rh. Vorsitzende: Burgdörfer, Reinhild, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.04.1985 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.1988 geändert. b) Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.500,-- DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zum Erwerb, Verkauf, Zur Belastung von Grundstücken, zur Begründung und Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 15.02.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 02.12.1985 Satzung Bl. 4-10 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1749 LU getreten. Freigegeben am 15.02.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Franger, Ernst, Industriemeister, Ludwigshafen/Rh. Nicht mehr Vorsitzende: Burgdörfer, Reinhild, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzender: Geibel, Hans Ludwig, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Stuhlfauth, Peter, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2006 Wagner b) Beschl. Bl. 70-72 | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Geibel, Hans Ludwig, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Stuhlfauth, Peter, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Geibel, Sven, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX stv. Vorsitzender: Haas, Matthias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 4, 5, 6 und 7 beschlossen. | a) 26.11.2008 Schönig | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Geibel, Sven, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stv. Vorsitzender: Haas, Matthias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX nunmehr Vorsitzender: Müller, Stefan Tobias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX nunmehr stv. Vorsitzender: Scheuermann, Hans, Frankenthal, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2011 Heiß b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Arbeitsgemeinschaft der Edigheimer Vereine 1960 e.V. | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitrzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. | b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) Satz "Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.500,-- DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zum Erwerb, Verkauf, Zur Belastung von Grundstücken, zur Begründung und Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 25.07.2017 Heiß b) Fall 6 Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt. |
| 6 | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr Vorsitzender: Müller, Stefan Tobias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stv. Vorsitzender: Scheuermann, Hans, Frankenthal, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Binzer, Thorsten, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kraft, Stefan, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 13.09.2017 Heiß b) Fall 5 Schreibversehen in lfd. Nr. 5 Sp. 3 a) berichtigt. | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) § 5 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.01.2019 Heiß b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.