Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und der stellv. Vorsitzende.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Tag der ersten Eintragung: 07.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 30 ff. Sonderband
Blatt 60 ff.
Satzung
Satzung vom 28.06.1980 zuletzt geändert am 22.03.1991
Die Mitgliederversammlung vom 01.05.2004 hat die Erweiterung des § III (Aufgaben und Ziele) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.