Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.03.1978 zuletzt geändert am 19.01.1997
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß bei Ausgaben von mehr als 500,00 DM die Zustimmung des Verwaltungsausschusses, bei Ausgaben über 5.000,00 DM die vorherige Zustimmung der Generalversammlung erforderlich ist.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.07.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 36-46 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.