Handelsregister · VR 1282
Chronologischer Auszug
Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Wetzlar · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Wetzlar b) Wetztar | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Kraft, Rolf, Beamter, Wetzlar stellvertretender Vorsitzender: Kinkler, Karl-Heinz, Angestellter, Wetzlar | a) eingetragener Verein Satzung vom 31.03.1990 | a) 10.07.2002 Gerke b) Tag der ersten Eintragung: 22.05.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 1 ff. |
| 2 | b) Wetzlar | b) Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Kinkler, Karl-Heinz, Angestellter, Wetzlar Eingetreten: stellvertretende Vorsitzende: Schmidt, Edith, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 26.07.2002 Petscheny b) Blatt 37 ff | |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Schmidt, Edith, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Maxheim, Werner, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Kraft, Rolf, Beamter, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2005 Petscheny b) Blatt 52 ff. | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Maxheim, Werner, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Kraft, Rolf, Beamter, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Schmidt, Dagmar, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Naumann, Anne-Kristin, Aßlar, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2014 Hopf b) Blatt 56 ff RegAkte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.