Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Gesamtvorstand (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer und drei Beisitzer) sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Satzung Blatt 39 - 43 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 08.05.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2006.
Satzung
Satzung vom 29.04.2004
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