Handelsregister · VR 3424
Chronologischer Auszug
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V. (AWO Strausberg e.V.) · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V." (AWO Ortsverein Strausberg e.V.) b) Strausberg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorsitzender: 1. Prinz, Uwe, *XX.XX.XXXX, Strausberg Vorstandsmitglied: 2. Hartung, Petra, *XX.XX.XXXX, Strausberg Vorstandsmitglied: 3. Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Petershagen/Eggersdorf Vorstandsmitglied: 4. Strohbach, Karin, *XX.XX.XXXX, Strausberg | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 22.08.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.06.2002 | a) 26.06.2009 Heyne b) Tag der ersten Eintragung: 07.10.1991 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Strausberg, VR 185 getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 28.06.2011 Rischkowski b) Satzung Bl. 4, 5 Sb Protokoll Bl. 2, 3 Sb Anmeldung Bl. 1 Sb | ||
| 3 | a) Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V. (AWO Strausberg e.V.) | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden. b) Änderung zu Nr. 2: Besonderer Vertreter: Hartung, Petra, *XX.XX.XXXX, Strausberg Aufgaben laut Dienstanweisung: 1. die Leitung des ambulanten Pflegedienstes (AWO Sozialstation Strausberg); 2. die Verwaltung des AWO Ortsvereins Strausberg e.V.; 3. die Finanzverwaltung des Zweckbetriebes AWO- Tours Änderung zu Nr. 3: 1. Stellvertretender Vorsitzender: Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Petershagen/Eggersdorf Änderung zu Nr. 4: Besonderer Vertreter: Strohbach, Karin, *XX.XX.XXXX, Strausberg Aufageban laut Dienstanweisung: Leitung des ambulanten und stationären Jugendhilfezentrums "AWO Erziehungshilfeverbund Strausberg" 2. Stellvertretende Vorsitzende: 5. Butz, Waltraud Gertrud Edith, geb. Späte, *XX.XX.XXXX, Strausberg | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2014 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 1 (Name, Sitz) sowie § 9 (Vorstand). | a) 01.08.2014 Lingk b) Satzung Bl.14ff Sdb Protokoll Bl.10ff Sdb Anmeldung Bl.7ff Sdb |
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in sowie dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist allein zur Vertretung berechtigt. Zur Vornahme, insbesondere folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des vertretungsberechtigten Vorstandes im Sinne des § 26 BGB: a) Bestellung und Abberufung von besonderen Veretern nach § 30 BGB, b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen desselben, c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen, d) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen, e) Erwerb, Veräußerungen, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, f) lnvestitionsmaßnahmen, die im Einzelnen einen Betrag in Höhe von 50 TEUR übersteigen, g) Abschluss von Pacht- und Mietverägen, die im Einzelfall eine monatliche Verpflichtung in Höhe von 2.500,00 EUR übersteigen, h) Veränderungen der Mitarbeiterzahl von mehr als 10% pro Monat, i) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 50 TEUR überschreiten, j) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, ausgenommen hierbei sind Kredite an Arbeitnehmer/innen, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von maximal 10 TEUR nicht überschreiten. k) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes, l) Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen, m) Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins. Im Übrigen wird der Verein durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in gemeinschaftlich mit dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Prinz, Uwe Besonderer Vertreter: 6. Leesch, Marc, *XX.XX.XXXX, Waldsieversdorf Aufgaben laut Dienstanweisung: Leitung des ambulanten und stationären Jugendhilfezentrums "AWO Erziehungshilfeverband Strausberg" Nicht mehr Besonderer Vertreter: 4. Strohbach, Karin | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 9 (Vorstand). | a) 11.03.2016 Lingk | |
| 5 | b) Nicht mehr 2. Stellvertretende Vorsitzende: 5. Butz, Waltraud Gertrud Edith, geb. Späte geschäftsführender Vorstand: 7. Prinz, Horst Uwe, *XX.XX.XXXX, Strausberg Stellvertreter: 8. Schuster, Steffen, *XX.XX.XXXX, Strausberg Änderung zu Nr. 3: Vorsitzender: Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Strausberg | a) 29.06.2016 Lingk | ||
| 6 | b) Nicht mehr Besonderer Vertreter: 2. Hartung, Petra | a) 20.04.2021 Schaack | ||
| 7 | b) Nicht mehr geschäftsführender Vorstand: 7. Prinz, Horst Uwe Änderung zu Nr. 6: geschäftsführender Vorstand: Leesch, Marc, *XX.XX.XXXX, Waldsieversdorf | a) 11.04.2022 Schaack | ||
| 8 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem geschäftsführenden Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinschaftlich mit dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Der geschäftsführende Vorstand ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Er leitet den ideellen Bereich, die Zweckbetriebe, hat die Aufsicht wahrzunehmen. Zur Vornahme nachfolgender Handlungen gemäß a) bis m) bedarf es der vorherigen Zustimmung des vertretungsberechtigten Vorstandes. Diese Geschäfte sind dem Alleinvertretungsrecht des hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstandes entzogen. a) Strukturveränderungen, wie z. B. 1) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen 2) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen 3) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen desselben 4) Umstrukturierungen in andere Rechtsformen 5) Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen 6) die Übernahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen b) Personalrechtliche Entscheidungen (Einstellung, Abmahnung, Entlassung) von leitenden Angestellten, Verwandten und Verschwägerten des Geschaftsfuhrenden Vorstandes und von Vorstandsmitgliedern im Verantwortungsbereich c) Erwerb, Veräußerungen, Belastung von Grundstücken und grundstucksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen d) Investitionen, die nicht im Wirtschaftsplan stehen und im Einzelnen einen Betrag in Höhe von 10 TEUR/pro Jahr übersteigen, e) Abschluss von Pachtund Mietverträgen, die im Einzelfall eine monatliche Verpflichtung in Höhe von 2.500,00 EUR übersteigen bzw. langfristig, über 3 Jahre sind f) Aktive Veränderungen der Anzahl der Mitarbeitenden (Reduzierung oder Erhöhung) von mehr als 10 % pro Monat bezogen auf die Betriebe g) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 20 TEUR überschreiten, h) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, i) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes oder des Geschäftsführenden Vorstandes und seinen leitenden Mitarbeitenden, i) Vergabe von Prüfungsauftragen des Vereins, k) Bankgeschäfte über 20 TEUR im Einzelfall, außer die monatlichen Gehaltszahlungen, sowie Bankgeschäfte im Ausland l) Führen von Gerichtsprozessen m) Abschluss von Vergleichen in Arbeitsrechtsprozessen über 10 TEUR | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2022 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 9 (Vorstand). | a) 11.04.2022 Schaack |
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