Handelsregister · VR 3424

Chronologischer Auszug

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V. (AWO Strausberg e.V.) · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V." (AWO
Ortsverein Strausberg e.V.)

b)
Strausberg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei
geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorsitzender:

1.
Prinz, Uwe, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Vorstandsmitglied:

2.
Hartung, Petra, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Vorstandsmitglied:

3.
Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Petershagen/Eggersdorf

Vorstandsmitglied:
4.
Strohbach, Karin, *XX.XX.XXXX, Strausberg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 22.08.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.06.2002
a)
26.06.2009
Heyne
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.10.1991

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Strausberg,
VR 185 getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
28.06.2011
Rischkowski
b)
Satzung Bl. 4, 5
Sb
Protokoll Bl. 2, 3
Sb
Anmeldung Bl. 1
Sb
3a)
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Strausberg e.V. (AWO
Strausberg e.V.)
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der
Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Änderung zu Nr. 2:
Besonderer Vertreter:
Hartung, Petra, *XX.XX.XXXX, Strausberg
Aufgaben laut Dienstanweisung: 1. die Leitung des ambulanten Pflegedienstes (AWO Sozialstation Strausberg); 2.
die Verwaltung des AWO Ortsvereins Strausberg e.V.; 3.
die Finanzverwaltung des Zweckbetriebes AWO- Tours

Änderung zu Nr. 3:
1. Stellvertretender Vorsitzender:

Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Petershagen/Eggersdorf

Änderung zu Nr. 4:
Besonderer Vertreter:
Strohbach, Karin, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Aufageban laut Dienstanweisung: Leitung des ambulanten
und stationären Jugendhilfezentrums "AWO Erziehungshilfeverbund Strausberg"

2. Stellvertretende Vorsitzende:

5.
Butz, Waltraud Gertrud Edith, geb. Späte, *XX.XX.XXXX,
Strausberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
1 (Name, Sitz) sowie § 9 (Vorstand).
a)
01.08.2014
Lingk
b)
Satzung Bl.14ff
Sdb
Protokoll Bl.10ff
Sdb
Anmeldung
Bl.7ff Sdb
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der
Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in sowie dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist allein zur Vertretung berechtigt. Zur Vornahme,
insbesondere folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des vertretungsberechtigten Vorstandes
im Sinne des § 26 BGB:
a) Bestellung und Abberufung von besonderen Veretern
nach § 30 BGB, b) Sitzverlegung und Veräußerung des
Unternehmens oder von Teilen desselben, c) Errichtung
und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen, d)
Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen, e) Erwerb, Veräußerungen, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden
Verpflichtungen, f) lnvestitionsmaßnahmen, die im Einzelnen einen Betrag in Höhe von 50 TEUR übersteigen,
g) Abschluss von Pacht- und Mietverägen, die im Einzelfall eine monatliche Verpflichtung in Höhe von 2.500,00
EUR übersteigen, h) Veränderungen der Mitarbeiterzahl
von mehr als 10% pro Monat, i) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen
von Wechselverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe
von 50 TEUR überschreiten, j) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, ausgenommen hierbei sind
Kredite an Arbeitnehmer/innen, die im Einzelfall einen
Betrag in Höhe von maximal 10 TEUR nicht überschreiten. k) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes, l) Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen, m) Vergabe von Prüfungsaufträgen des
Vereins. Im Übrigen wird der Verein durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in gemeinschaftlich
mit dem geschäftsführenden Vorstand vertreten.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Prinz, Uwe

Besonderer Vertreter:
6.
Leesch, Marc, *XX.XX.XXXX, Waldsieversdorf
Aufgaben laut Dienstanweisung: Leitung des ambulanten
und stationären Jugendhilfezentrums "AWO Erziehungshilfeverband Strausberg"

Nicht mehr Besonderer Vertreter:

4. Strohbach, Karin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
9 (Vorstand).
a)
11.03.2016
Lingk
5b)
Nicht mehr 2. Stellvertretende Vorsitzende:
5. Butz, Waltraud Gertrud Edith, geb. Späte

geschäftsführender Vorstand:
7.
Prinz, Horst Uwe, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Stellvertreter:
8.
Schuster, Steffen, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:
Sell, Jens-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Strausberg
a)
29.06.2016
Lingk
6b)
Nicht mehr Besonderer Vertreter:
2. Hartung, Petra
a)
20.04.2021
Schaack
7b)
Nicht mehr geschäftsführender Vorstand:
7. Prinz, Horst Uwe

Änderung zu Nr. 6:
geschäftsführender Vorstand:
Leesch, Marc, *XX.XX.XXXX, Waldsieversdorf
a)
11.04.2022
Schaack
8a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem geschäftsführenden Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinschaftlich mit
dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Der geschäftsführende Vorstand ist allein zur Vertretung
des Vereins berechtigt. Er leitet den ideellen Bereich, die
Zweckbetriebe, hat die Aufsicht wahrzunehmen.
Zur Vornahme nachfolgender Handlungen gemäß a) bis
m) bedarf es der vorherigen Zustimmung des vertretungsberechtigten Vorstandes. Diese Geschäfte sind dem Alleinvertretungsrecht des hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstandes entzogen. a) Strukturveränderungen, wie
z. B.
1) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen
2) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen
3) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens
oder von Teilen desselben
4) Umstrukturierungen in andere Rechtsformen
5) Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen
6) die Übernahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen b) Personalrechtliche Entscheidungen (Einstellung, Abmahnung, Entlassung) von
leitenden Angestellten, Verwandten und Verschwägerten
des Geschaftsfuhrenden Vorstandes und von Vorstandsmitgliedern im Verantwortungsbereich
c) Erwerb, Veräußerungen, Belastung von Grundstücken
und grundstucksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen
d) Investitionen, die nicht im Wirtschaftsplan stehen und
im Einzelnen einen Betrag in Höhe von 10 TEUR/pro
Jahr übersteigen, e) Abschluss von Pachtund Mietverträgen, die im Einzelfall eine monatliche Verpflichtung in Höhe von 2.500,00 EUR übersteigen bzw.
langfristig, über 3 Jahre sind
f) Aktive Veränderungen der Anzahl der Mitarbeitenden
(Reduzierung oder Erhöhung) von mehr als 10 % pro Monat bezogen auf die Betriebe
g) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten sowie
die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 20 TEUR überschreiten,
h) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, i) Abschluss, Aufhebung oder Änderung
von Verträgen mit Verwandten oder verschwägerten eines
Mitgliedes des Vorstandes oder des Geschäftsführenden Vorstandes und seinen leitenden Mitarbeitenden,
i) Vergabe von Prüfungsauftragen des Vereins,
k) Bankgeschäfte über 20 TEUR im Einzelfall, außer die
monatlichen Gehaltszahlungen, sowie Bankgeschäfte im
Ausland
l) Führen von Gerichtsprozessen
m) Abschluss von Vergleichen in Arbeitsrechtsprozessen
über 10 TEUR
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2022 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
9 (Vorstand).
a)
11.04.2022
Schaack

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.