Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, je zwei Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er der Zustimmung der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Oberbayern e.V. zu folgenden Geschäften bedarf: a) bei Grundstücksgeschäften aller Art b) bei der Aufnahme von Krediten c) bei der Beteiligung an Einrichtungen d) bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 10.000 EURO verpflichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Sladek
Starnberg
Vorstand
Günter Meier
Gauting
Vorstand
Natascha Niederleitner
Starnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.06.2008.
Freitext
Satzung Bl. 9; 10 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.