Handelsregister · VR 2585

Registerinformationen

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Freiburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Freiburg im Breisgau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2585
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
02.09.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rainer Otto Luithardt

Pfaffenweiler

Vorstand

Christoph Sauter

Freiburg im Breisgau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.11.1993 mit Änderung vom 15.02.2005.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 07.03.2019 die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben des Vereins), in § 3 (Zweck) und in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Das Präsidium hat aufgrund Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung in seiner Sitzung vom 20.10.2022 die Änderung dieser Neufassung in § 19 Abs. 4 (Besondere Vertreter nach § 30 BGB) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 27.12.1993
  • Satzung: Sonderband Blatt 303 ff
  • Satzung: AS. 447 ff. Änderungsbeschluss: AS. 437
  • Satzung: AS. 487 ff.
  • Satzung: AS. 603 ff.
  • Satzung AS 1011 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.