Handelsregister · VR 1057

Chronologischer Auszug

"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eisenhüttenstadt" e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eisenhüttenstadt"
e.V.

b)
Eisenhüttenstadt
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Geschäftsführer allein oder den Geschäftsführer
zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter.

In folgenden Angelegenheiten darf der Verein nur von
dem Geschäftsführer mit dem Vorsitzenden oder von dem
Stellvertreter gemeinsam vertreten werden und bedarf
auch der Zustimmung des Vorstandes:

a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden
Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung
von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von
Ruhegehaltsverpflichtungen

b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens
oder Teile derselben

c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen
d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen

e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen

h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom
Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten
Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des
Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen
mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes
des Vorstandes

k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen

b)
Vorsitzende:

1.
Sommer, Gudrun, geb. Hensel, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt

Stellvertretende Vorsitzende:

2.
Fest, Magda, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt

Geschäftsführer:
3.
Wenzel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Oberbarnim OT Grunow
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 27.11.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.11.2004
a)
26.09.2006
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.03.1991

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Eisenhüttenstadt, VR 181
getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende:
2. Fest, Magda

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Schefuß, Martin, *XX.XX.XXXX, Müllrose
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Sicherung der
Steuerbegünstigung) beschlossen.
a)
30.10.2009
Brose
b)
Satzung Bl. 6 a ff
Sb
Protokoll Bl. 3 ff
Sb
Anmeldung Bl. 1
ff Sb
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Wenzel, Andreas

Geschäftsführer:
5.
Seefeld, Matthias, *XX.XX.XXXX, Lawitz
a)
10.05.2010
Brose
b)
Protokoll Bl. 19
ff Sb
Anmeldung Bl.
17 Sb
4b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Seefeld, Matthias

Geschäftsführer:
6.
Frendel, Carola, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt
a)
23.01.2013
Haase
b)
Protokoll Bl. 25
ff SdB
Anmeldung Bl.
23 f SdB
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Geschäftsführer oder Vorsitzenden allein oder durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Zur Vornahme folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vorstandes:

a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden
Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung
von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von
Ruhegehaltsverpflichtungen

b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens
oder Teile derselben
c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen

d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen

e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen

h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom
Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten
i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten
Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des
Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen
mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes
des Vorstandes

k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen

l) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
10.06.2014
Haase
b)
Satzung Bl. 34 ff
SdB
Protokoll Bl. 31
ff SdB
Anmeldung Bl.
29 f SdB
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.11.2015
Haase
7a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Geschäftsführer allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Zur Vornahme folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vorstandes:

a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden
Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung
von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von
Ruhegehaltsverpflichtungen

b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens
oder Teile derselben

c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen

d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen
e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen

h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom
Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze
überschreiten

i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten
Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des
Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten
j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen
mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes
des Vorstandes

k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen

l) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins

b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

6. Frendel, Carola

Geschäftsführer:

7.
Busch, Armin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
17.07.2017
Haase
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
7. Busch, Armin
a)
09.06.2020
Haase
9b)
Änderung zu Nr. 4:
Stellvertretender Vorsitzender:
Schefuß, Martin, *XX.XX.XXXX, Letschin

Geschäftsführer:
8.
Kühn, Marén, *XX.XX.XXXX, Lawitz
a)
31.03.2023
Haase

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.