Handelsregister · VR 1057
Chronologischer Auszug
"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eisenhüttenstadt" e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eisenhüttenstadt" e.V. b) Eisenhüttenstadt | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer allein oder den Geschäftsführer zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. In folgenden Angelegenheiten darf der Verein nur von dem Geschäftsführer mit dem Vorsitzenden oder von dem Stellvertreter gemeinsam vertreten werden und bedarf auch der Zustimmung des Vorstandes: a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von Ruhegehaltsverpflichtungen b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder Teile derselben c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen b) Vorsitzende: 1. Sommer, Gudrun, geb. Hensel, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt Stellvertretende Vorsitzende: 2. Fest, Magda, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt Geschäftsführer: 3. Wenzel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Oberbarnim OT Grunow | a) eingetragener Verein Satzung vom: 27.11.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.11.2004 | a) 26.09.2006 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 12.03.1991 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Eisenhüttenstadt, VR 181 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: 2. Fest, Magda Stellvertretender Vorsitzender: 4. Schefuß, Martin, *XX.XX.XXXX, Müllrose | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Sicherung der Steuerbegünstigung) beschlossen. | a) 30.10.2009 Brose b) Satzung Bl. 6 a ff Sb Protokoll Bl. 3 ff Sb Anmeldung Bl. 1 ff Sb | |
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Wenzel, Andreas Geschäftsführer: 5. Seefeld, Matthias, *XX.XX.XXXX, Lawitz | a) 10.05.2010 Brose b) Protokoll Bl. 19 ff Sb Anmeldung Bl. 17 Sb | ||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Seefeld, Matthias Geschäftsführer: 6. Frendel, Carola, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt | a) 23.01.2013 Haase b) Protokoll Bl. 25 ff SdB Anmeldung Bl. 23 f SdB | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer oder Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Zur Vornahme folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vorstandes: a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von Ruhegehaltsverpflichtungen b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder Teile derselben c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen l) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2013 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 10.06.2014 Haase b) Satzung Bl. 34 ff SdB Protokoll Bl. 31 ff SdB Anmeldung Bl. 29 f SdB | |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 27.11.2015 Haase | ||
| 7 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Zur Vornahme folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vorstandes: a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von Ruhegehaltsverpflichtungen b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder Teile derselben c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen l) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins b) Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Frendel, Carola Geschäftsführer: 7. Busch, Armin, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 17.07.2017 Haase | ||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Busch, Armin | a) 09.06.2020 Haase | ||
| 9 | b) Änderung zu Nr. 4: Stellvertretender Vorsitzender: Schefuß, Martin, *XX.XX.XXXX, Letschin Geschäftsführer: 8. Kühn, Marén, *XX.XX.XXXX, Lawitz | a) 31.03.2023 Haase |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.