Handelsregister · VR 651

Chronologischer Auszug

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Coburg e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Coburg e.V.

b)
Coburg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Joppich, Hubert, Postbeamter, Rödental
Stellvertreterin:
Friedrich, Roswitha, Lehrerin, Rodach
Stellvertreterin:
Roos, Martina, Kindergartenleiterin, Rödental
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 22.05.1990 zuletzt geändert am 21.07.1995
a)
01.04.2004
Burkhart

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.09.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 31 SB;
2b)
Gewählt:
Stellvertreterin:
Brunnhöfer, Helga, Coburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Roos, Martina, Kindergartenleiterin, Rödental
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 3
(Sicherung der Steuerbegünstigung), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Kreiskonferenz), 8
(Kreisvorstand), 9 (Ausschüsse) und 13 (Aufsichtsrecht und Aufsichtspflicht) der Satzung
beschlossen.

b)
Neuwahlen vom 28.02.2004.
a)
08.04.2004
Forkel
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Bestellt:
Geschäftsführerin:
Klingler-Joppich, Ingrid, Rödental, *XX.XX.XXXX
a)
Die Kreiskonferenz vom 30.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
insbesondere wurde § 8 (Kreisvorstand) geändert.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem
Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
a)
16.12.2010
Forkel

b)
Neue Satzung Bl. 67-73
4b)
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Brunnhöfer, Helga, Coburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertreter:
Höllein, Carsten, Seßlach, *XX.XX.XXXX
a)
01.08.2012
Tilche
5a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein bzw. durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Friedrich, Roswitha, Lehrerin, Rodach
Wahl vom 16.04.2016
Gewählt:
Stellvertreter:
Dütsch, Harald, Coburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertreter:
Zosig, Isabel, Coburg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Höllein, Carsten, Seßlach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 8 (Kreisvorstand).

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem
Stellvertreter und mindestens einem Geschäftsführer.
a)
03.05.2016
Berger

b)
Satzung Bl. 85 SB;
6b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführerin:
Klingler-Joppich, Ingrid, Rödental, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2018
Berger
7b)
Ausgeschieden:
Stellvertreter:
Zosig, Isabel, Coburg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Stellvertreter:
Joppich, Hubert, Rödental, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Dütsch, Harald, Coburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertreter:
Aydin-Sadik, Can, Coburg, *XX.XX.XXXX
a)
30.12.2021
Berger
8b)
Ausgeschieden:
Stellvertreter:
Joppich, Hubert, Rödental, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2023
Berger
9a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun
Der Verein wird durch den/die Vorsitzende/n und
dem/der Geschäftsführer/in alleine vertreten. Ist nur ein
Stellvertreter vorhanden, vertritt dieser allein. Sind
mehrere Stellvertreter vorhanden, vertreten 2
Stellvertreter gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der von der Konferenz gewählten
Vorsitzenden und seiner/ihrer Vertreter/-innen sowie - soweit vorhanden - der zum
Vorstandsmitglied bestellten Hauptamtlichen Geschäftsführung.
a)
18.09.2024
Berger

b)
Neue Satzung Bl. 109 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.