Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes: a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden Angestellten i.S.d. BetrVG, Eingehen von Ruhegehaltsverpflichtungen über tarifliche Bestimmungen hinaus, b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder Teilen desselben, c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen; Errichtung und Schaffung von neuen Einrichtungen sowie das Schließen von bestehenden Einrichtungen, d) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligung an solchen, e) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, f) Investitionsmaßnahmen über 40.000,-- Euro im Einzelfall, g) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, die den Verein mit mehr als 40.000,-- Euro verpflichten, h) Entlassungen, bzw. Einstellungen, die die Mitarbeiterzahl mehr als 10 % pro Monat verändern, i) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, j) Aufnahme von Krediten von mehr als 40.000,-- Euro, k) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, l) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes, m) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen, n) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins. In diesen Angelegenheiten wird der Verein durch den Geschäftsführer gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Knöpfel
Baden-Baden
Vorstand
Eva Pfistner
Baden-Baden
Vorstand
Lothar Volle
Baden-Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.11.1992 in Neufassung vom 17.11.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.03.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.10.2014.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.11.2021 der Verein "Mütterzentrum Känguru e.V.", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim VR 200446) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2022 mit Nachtrag vom 28.09.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2022, 01.08.2022, 28.09.2022 und 15.12.2022 aus seinem Vermögen den Geschäftsbereich Kleinkindbetreuung (Krippe) Mütterzentrum Känguru und den Geschäftsbereich Begleitende Spielgruppe Mütterzentrum Känguru auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AWO Baden-Baden gemeinnützige GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 707336) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2025 der Verein "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rastatt e.V.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim VR 520801) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.