Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden vertreten gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden oder einem anderen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht des Bezirksvorstandes umfasst nicht die Vertretung des Vereins in Gesellschafterversammlungen von solchen Gesellschaften, deren Gesellschafter der Verein ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michaela Naunheim
Winningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Für die Führung der laufenden Geschäfte beruft der Vorstand eine besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.01.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
Fall 4
Satzung Blatt 615- 622 d.A.
Fall 5
Fall 6
Satzung zu lfd. Nr. 5: Bl. 642-645 der Akten
Fall 9
Satzung Bl. 787 ff d. Akten
Fall 10
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 5 (Name und Sitz) und in § 8 Absatz 1 letzter Satz (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Satzung vom 10.08.1950
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2022 hat die Änderung der Satzung § 11 (Bezirksvorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.