Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden und höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Broeckmann
Bad Bergzabern
Vorstand
Susanne Becker
Böhl-Iggelheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.09.1949 zuletzt geändert am 19.08.1989
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2004 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Satzungsänderungen bedürfen der Zuistimmung des Bundesverbandes.
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Organe), § 7 (Bezirkskonferenz), § 8 (Präsidium), § 9 (Vorstand) -neu-, § 10 (Bezirksausschuss), § 11 (Bezirksmitgleiderversammlung), § 12 (Revisoren) -neu-, § 13 (Mandat/Mitgliedschaft Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte) und § 15 (Verbandsstatut) beschlossen. Nachfolgende Paragraphen wurden fortlaufend weiternummeriert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.01.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 700 NEU getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
Beschl. Bl. 7-14 Satzung Bl. 15-23
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.