Der Verein wird durch ein Vorstandsmitglied einzeln vertreten, solange der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern besteht. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter denen die/der Vorsitzende/n oder ihre/sein Stellvertreter/in sein muss, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rifat Fersahoglu-Weber
Lengede
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Maic Lindner
Braunschweig
Vorstand
Thorsten Planck
Lehre
Vorstand
Falk Hensel
Wolfenbüttel
Vorstand
Maic Lindner
Braunschweig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.1947
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Sicherung der Steuerbegünstigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Die Bezirkskonferenz vom 30.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 2 (Bezirksausschuss) beschlossen.
Die Bezirkskonferenz vom 18.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft/Mandat und Ausschluss von der Beschlussfassung), § 7 (Bezirkskonferenz), § 13 ( Verbandstatut/Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses) und § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Bezirkskonferenz vom 13.02.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Bezirkskonferenz), § 8 (Präsidium), § 9 (Vorstand), § 10 (Bezirksauschuss), § 11 (Bezirksschiedskommission) und § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Bezirkskonferenz vom 16.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Sicherung der Steuerbegünstigung), § 4 (Mitgliedschaft/Mandat und Ausschluss von der Beschlussfassung), § 5 (Jugendwerk), § 7 (Bezirkskonferenz), § 8 (Präsidium), § 9 (Vorstand), § 11 (Bezirksschiedskommission), § 13 (Verbandsstatut/ Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses), § 14 (Aufsichtsrecht und Aufsichtspflicht) und § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Bezirkskonferenz vom 26.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Bezirkskonferenz), § 8 (Präsidium), § 9 (Vorstand), § 10 (Bezirksausschuss), § 11 (Mandat / Persönliche Mitgliedschaft und Ausschluss von der Beschlussfassung), § 12 (Vereinsgericht) § 13 (Rechnungswesen), § 14 (Verbandsstatut/Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses), § 15 (Aufsichtsrecht und Aufsichtspflicht), § 16 (Mitgliedschaft beim Bundesverband und Auflösung des Bezirksverbandes) und § 17 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 19-26 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 13.08.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Beschluss Blatt 54ff Band III der Akten
Neufassung Satzung Blatt 65 ff Band III der Akten
Neufassung Satzung Blatt 120ff der Akten
Satzung Blatt 128 ff der Akten
Fall 9
Neufassung Satzung Blatt 5ff Band II der Akten
Fall 11
Fall 12 Satzung Blatt 21-30 der Akten
Fall 13
Fall 14
Satzung Blatt 76-85 der Akten
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Satzung Blatt 162 ff der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.