Handelsregister · VR 420043

Chronologischer Auszug

Arbeitergesangverein "Harmonie" 1911 Neulußheim e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Gesangverein "Harmonie" 1911 e.V.

b)
Neulußheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, 2. Vorsitzende, Schriftführer, Kassier und
Pressewart.
Der Verein wird von je zwei Vorstandsmitgliedern
gemeinsam vertreten.
Über Rechtsgeschäfte bis 1.500,00 DM entscheidet der
Vorstand als Organ. Für Rechtsgeschäfte, die den
Verein mit mehr als 1.500,00 DM belasten, bedarf es der
Zustimmung des Veriensausschusses.

b)
1. Vorsitzende:
Ullrich, Heike, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Hertenstein, Daniela, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Marquetant, Marion, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Pressewartin:
Roth-Blum, Ute, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Bühler, Andrea, Industriekauffrau, Neulußheim
a)
Verein
Satzung vom 17.01.1953 in Neufassung vom 02.03.1985.
a)
02.09.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
06.02.1953
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2013 mit Änderung vom 27.09.2013 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.12.2014
Siol
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und
der Kassier. Der Verein wird von je zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Zum
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
nicht mehr als 400,00 EUR belasten, ist sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Über Rechtsgeschäfte bis 1.000,00 EUR entscheidet der
Vorstand als Organ. Für Rechtsgeschäfte, die den
Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, bedarf es
der Zustimmung des Vereinsausschusses.

b)
Aufgrund geänderter allgemeiner Vertretungsregelung
nicht mehr im vertretungsberechtigten Vorstand
Pressewartin:
Roth-Blum, Ute, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der
Vorstand) und § 9 (Der Vereinsausschuss) beschlossen.
a)
27.12.2016
Adam

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 44-46
4b)
Bestellt als
Kassier:
Waldmann, Doris, Eggenstein-Leopoldshafen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftührerin:
Haaß, Karin, geb. Stephan, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Marquetant, Marion, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Bühler, Andrea, Industriekauffrau, Neulußheim
a)
23.10.2018
Falzone
5b)
Bestellt als
Kassier:
Helm, Diana, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Waldmann, Doris, Eggenstein-Leopoldshafen,
*XX.XX.XXXX
a)
23.07.2020
Prellwitz
6a)
Name geändert; nun:
Arbeitergesangverein "Harmonie" 1911 Neulußheim e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
Nicht mehr gesetzlicher Vorstand
Schriftührerin:
Haaß, Karin, geb. Stephan, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr gesetzlicher Vorstand
Kassier:
Helm, Diana, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.08.2020
Prellwitz

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 120-124

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.