Arbeiter- Turn- und Sportvereinigung Münchberg-Schlegel von 1904 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Münchberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 322
Gericht
Amtsgericht Hof
Letzte Eintragung
09.07.2024
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harry Bauer
Münchberg
Vorstand
Michael Rieger
Münchberg
Vorstand
Bernd Rieger
Münchberg
Vorstand
Marco Dörfler
Münchberg
Vorstand
Florian Roeckner
Bayreuth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.06.1952 zuletzt geändert am 16.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Zweck) und 10 (Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der §§ 1 Nr. 5 (Mittel des Vereins) und 17 Nr. 4 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins "Spiel- und Sport-Vereinigung Schlegel v. 1930" mit dem Sitz in Schlegel (Amtsgericht Hof, VR 340) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30. Mai 2001 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 20. Juni 2001 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 20. Juni 2001 wurden § l (Name, Sitz und Zweck) und § 6 (Vereinsfarben) der Satzung nach Maßgabe des eingereichten Protokolls geändert. Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.03.1953. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 102 ff SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Hauptkassier und der Schriftführer.
Beschluss Bl. 129 SB; Neue Satzung Bl. 131 ff SB.
Beschluss Bl. 159R SB; Neue Satzung Bl. 161ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.