Handelsregister · VR 41448

Chronologischer Auszug

Arbeiter-Samariter Bund Regionalverband Oberhausen/Duisburg · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Samariter Bund Regionalverband Oberhausen/Duisburg

b)
Oberhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei
weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft
mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder
durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem
weiteren Vorstandsmitglied.

Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der
Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden
Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen
Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht
für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die
nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung
des Vorstands bedürfen:
1. die Verlegung der Geschäftsstelle,
2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher
Geschäftsstellen,
3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
5. der Abschluss von Tarifverträgen.

b)
Vorsitzender:
Brey, Eckhard, Verwaltungsangestellter, Oberhausen

stellvertretender Vorsitzender:
Grefraths, Heinrich, technischer Zeichner, Oberhausen

2. stellvertretender Vorsitzender:
Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

weiteres Vorstandsmitglied:
Pawellek, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Feldhoff, Gilbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

weiteres Vorstandsmitglied:
Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX

besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Hanslik, Marita, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 23.11.1998, zuletzt geändert am 22.02.2006.
a)
04.08.2009
Lobe

b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 05.01.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1448 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Grefraths, Heinrich, technischer Zeichner, Oberhausen
a)
06.08.2009
Metz
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Vorstand) beschlossen.
a)
16.02.2010
Metz

b)
Satzung Bl. 41 ff SB
4b)
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Feldhoff, Gilbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Arndt, Thorsten, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2010
Metz
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier
weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft
mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder
durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem
weiteren Vorstandsmitglied.

Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der
Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden
Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen
Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht
für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die
nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung
des Vorstands bedürfen:
1. die Verlegung der Geschäftsstelle,
2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher
Geschäftsstellen,
3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
5. der Abschluss von Tarifverträgen.

b)
Bestellt als weiteres
Vorstandsmitglied:
Griesau, Sebastian, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als weiteres
Vorstandsmitglied:
Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft im Landesverband) und § 10( Vorstand) beschlossen.
a)
25.04.2014
Metz

b)
Satzung Blatt 79-91 des
Sonderbandes
6b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Brey, Eckhard, Verwaltungsangestellter, Oberhausen
a)
22.09.2015
Schumacher
7b)

Bestellt als
besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Arns, Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2017
Metz
8b)
Nicht mehr
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Hanslik, Marita, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
08.06.2017
Metz
9b)
Nicht mehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Pawellek, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Arndt, Thorsten, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
Vorsitzender:
Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Grefraths, Heinrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Horst, Dominik, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Dr. Pal, Philip, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Ruske, Raphael, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.02.2018
Metz
10a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier
weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft
mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder
durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem
weiteren Vorstandsmitglied.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten
gemeinsam.

Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der
Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden
Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen
Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht
für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die
nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung
des Vorstands bedürfen:
1. die Verlegung der Geschäftsstelle,
2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher
Geschäftsstellen,
3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
5. der Abschluss von Tarifverträgen.

b)
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Grefraths, Heinrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Griesau, Sebastian, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Früchtenicht, Laura, Swisttal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 20.08.2022 die Änderung der Satzung in § 7 (Beendigung der
Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Durchführung der
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
12.10.2022
Metz
b)
Satzung Blatt 184-201 des
Sonderbandes.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.