Handelsregister · VR 41448
Chronologischer Auszug
Arbeiter-Samariter Bund Regionalverband Oberhausen/Duisburg · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Arbeiter-Samariter Bund Regionalverband Oberhausen/Duisburg b) Oberhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung des Vorstands bedürfen: 1. die Verlegung der Geschäftsstelle, 2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher Geschäftsstellen, 3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 5. der Abschluss von Tarifverträgen. b) Vorsitzender: Brey, Eckhard, Verwaltungsangestellter, Oberhausen stellvertretender Vorsitzender: Grefraths, Heinrich, technischer Zeichner, Oberhausen 2. stellvertretender Vorsitzender: Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Pawellek, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Feldhoff, Gilbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Hanslik, Marita, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 23.11.1998, zuletzt geändert am 22.02.2006. | a) 04.08.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 05.01.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1448 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Grefraths, Heinrich, technischer Zeichner, Oberhausen | a) 06.08.2009 Metz | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 16.02.2010 Metz b) Satzung Bl. 41 ff SB | ||
| 4 | b) Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Feldhoff, Gilbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Arndt, Thorsten, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2010 Metz | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung des Vorstands bedürfen: 1. die Verlegung der Geschäftsstelle, 2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher Geschäftsstellen, 3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 5. der Abschluss von Tarifverträgen. b) Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Griesau, Sebastian, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft im Landesverband) und § 10( Vorstand) beschlossen. | a) 25.04.2014 Metz b) Satzung Blatt 79-91 des Sonderbandes | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Brey, Eckhard, Verwaltungsangestellter, Oberhausen | a) 22.09.2015 Schumacher | ||
| 7 | b) Bestellt als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Arns, Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 06.04.2017 Metz | ||
| 8 | b) Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Hanslik, Marita, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2017 Metz | ||
| 9 | b) Nicht mehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Heldt, Wolfgang, Bottrop, *XX.XX.XXXX Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Pawellek, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Arndt, Thorsten, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr Vorsitzender: Saure, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. stellvertretender Vorsitzender: Grefraths, Heinrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Horst, Dominik, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Dr. Pal, Philip, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Ruske, Raphael, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2018 Metz | ||
| 10 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. Für die im Zusammenhang mit der Gesamtleitung der Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden Verwaltung beruft der Vorstand einen besonderen Vertreter gem. § 30 BGB, der alleinige Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte hat, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, wobei die nachfolgend aufgeführten Geschäfte der Zustimmung des Vorstands bedürfen: 1. die Verlegung der Geschäftsstelle, 2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher Geschäftsstellen, 3. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 4. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 5. der Abschluss von Tarifverträgen. b) Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Grefraths, Heinrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Owczarzak, Henning, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellvertretender Vorsitzender: Griesau, Sebastian, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Früchtenicht, Laura, Swisttal, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Vorstand hat am 20.08.2022 die Änderung der Satzung in § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Durchführung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 12.10.2022 Metz b) Satzung Blatt 184-201 des Sonderbandes. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.