Handelsregister · VR 91
Chronologischer Auszug
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST eingetragener Verein · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST eingetragener Verein b) Stralsund | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorstandsvorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Es ist eine Kreisverbandsgeschäftsführung im Sinne des § 30 BGB zu bestellen. Diese ist zuständig für die operative Gesamtleitung der Einrichtungen und Dienste des Kreisverbandes. Zu den Geschäften der operativen Vereinsführung gehören insbesondere: - die Erhaltung des Vereinsvermögens, - der Abschluss der zur Leitung der Geschäftsstelle und zur Erbringung der Vereinsaufgaben notwendigen Verträge, hierzu gehören auch Leasingverträge sowie die Eröffnung und Schließung von Konten, - die ordnungsgemäße Buchführung und Kontenführung, - die Durchführung, Einhaltung und Überwachung des Haushaltsplanes, - die Überwachung der Liquidität und des Vermögensstandes, - die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, - die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben der Arbeitnehmer, - der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, - die Durchführung von Projekten, - die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und Information der Gesellschaften, - die Öffentlichkeitsarbeit, - die Betreuung der Mitglieder, - die Einstellung hauptamtlicher Kräfte und deren Vergütung im Rahmen des Haushaltes und der gemachten Einschränkungen, - die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, - die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes nach Beauftragung. Desweiteren hat die Geschäftsführung die Aufgabe, die Einstellung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorzunehmen. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführung wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme folgender Geschäfte die vorherige Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist: - Einstellung von Mitarbeitern sowie bei Abschluss von Änderungsverträgen, soweit jeweils Mitarbeiter in der Monatsbruttovergütung ab einer Höhe von 3.000 EUR betroffen sind, - Neubauten, Leasingverträge und Investitionen, die im Einzelfall über einen Betrag von 20.000 EUR und in ihrer Summe je Quartal über einen Betrag von 50.000 EUR hinausgehen, - Aufnahme von Krediten, ausgenommen von Lieferantenkrediten bis zu einer Summe von 10.000 EUR, - Verlegung der Geschäftsstelle, - Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften sowie deren Veräußerung, - Aufnahme neuer oder Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, - Abschluss von Tarifverträgen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt dieser allein. Sind mehrer Geschäftsführer bestellt, so wird der Verein für die der Geschäftsführung zugewiesenen Rechtsgeschäfte durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind nicht vertretungsberechtigt, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft oder einen Vertrag zwischen Ihnen oder einem Verwandten 1.Grades der Geschäftsführer und dem Verein handelt. b) Vorstandsvorsitzender: Maqué, Peter, Stralsund, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Wähner, Mathias, Deyelsdorf, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Amler, Wolfgang, Stralsund, *XX.XX.XXXX Vorstand: Haase, Horst, Stralsund, *XX.XX.XXXX Vorstand: Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX Vorstand: Leonhard, Gino, Vitte/Hiddensee, *XX.XX.XXXX Vorstand: Rohde, Uwe, Neu Lüdershagen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführerin im Sinne des § 30 BGB: Wegner, Wiebke, Stralsund, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.07.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.07.2007 geändert. | a) 30.05.2008 Schulz b) Satzung Blatt 280 des Sonderbandes Tag der ersten Eintragung: 20.08.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2008. |
| 2 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: stellvertretender Vorsitzender: Wähner, Mathias, Greifswald, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Erweiterung der Vereinsaufgaben) beschlossen. | a) 24.09.2008 Schulz b) Beschluss Blatt 300 des Sonderbandes Satzung Blatt 305 des Sonderbandes | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Maqué, Peter, Stralsund, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Amler, Wolfgang, Stralsund, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Linke, Sascha, Stralsund, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2010 Pommerenke | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verleihung einer Ehrenfunktion oder Ehrenmitgliedschaft) beschlossen. | a) 26.01.2012 Schulz b) Beschluss Blatt 333 des Sonderbandes Satzung Blatt 359 des Sonderbandes | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Haase, Horst, Stralsund, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführerin im Sinne des § 30 BGB: Wegner, Wiebke, Stralsund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB: Lutz, Oliver, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2014 Schulz | ||
| 6 | b) Gewählt als Vorstand: Pahnke, Bianca, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Leonhard, Gino, Vitte/Hiddensee, *XX.XX.XXXX | a) 19.11.2014 Schulz | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Anzahl der Vorstandsmitglieder) beschlossen. | a) 20.01.2016 Schulz b) Beschluss Blatt 396 des Sonderbandes Satzung Blatt 399 des Sonderbandes | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Wähner, Mathias, Greifswald, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Rohde, Uwe, Stralsund, *XX.XX.XXXX | a) 28.02.2018 Schulz | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Pahnke, Bianca, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Zilian, Katrin, Poseritz, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2018 Schulz | ||
| 10 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben des Vereins) beschlossen. | a) 14.10.2019 Schulz b) Beschluss Blatt 422 des Sonderbandes Satzung Blatt 427 des Sonderbandes | ||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB: Lutz, Oliver, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2021 Schulz | ||
| 12 | b) Bestellt als Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB: Brauer, Jens, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX Wohnort geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Leonhard, Gino, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2021 Schulz | ||
| 13 | a) Allgemeine Vertretungsregelung des Geschäftsführers im Sinne des § 30 BGB geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorstandsvorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Es ist eine Kreisverbandsgeschäftsführung im Sinne des § 30 BGB zu bestellen. Diese ist zuständig für die operative Gesamtleitung der Einrichtungen und Dienste des Kreisverbandes. Zu den Geschäften der operativen Vereinsführung gehören insbesondere: - die Erhaltung des Vereinsvermögens, - der Abschluss der zur Leitung der Geschäftsstelle und zur Erbringung der Vereinsaufgaben notwendigen Verträge, hierzu gehören auch Leasingverträge sowie die Eröffnung und Schließung von Konten, - die ordnungsgemäße Buchführung und Kontenführung, - die Durchführung, Einhaltung und Überwachung des Haushaltsplanes, - die Überwachung der Liquidität und des Vermögensstandes, - die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, - die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben der Arbeitnehmer, - der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, - die Durchführung von Projekten, - die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und Information der Gesellschaften, - die Öffentlichkeitsarbeit, - die Betreuung der Mitglieder, - die Einstellung hauptamtlicher Kräfte und deren Vergütung im Rahmen des Haushaltes und der gemachten Einschränkungen, - die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, - die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes nach Beauftragung. Desweiteren hat die Geschäftsführung die Aufgabe, die Einstellung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorzunehmen. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführung wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme folgender Geschäfte die vorherige Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist: - Einstellung von Mitarbeitern sowie bei Abschluss von Änderungsverträgen, soweit jeweils Mitarbeiter in der Monatsbruttovergütung ab einer Höhe von 5.000 EUR betroffen sind, - Neubauten, Leasingverträge und Investitionen, die im Einzelfall über einen Betrag von 20.000 EUR und in ihrer Summe je Quartal über einen Betrag von 50.000 EUR hinausgehen, - Aufnahme von Krediten, ausgenommen von Lieferantenkrediten bis zu einer Summe von 10.000 EUR, - Verlegung der Geschäftsstelle, - Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften sowie deren Veräußerung, - Aufnahme neuer oder Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, - Abschluss von Tarifverträgen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt dieser allein. Sind mehrer Geschäftsführer bestellt, so wird der Verein für die der Geschäftsführung zugewiesenen Rechtsgeschäfte durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind nicht vertretungsberechtigt, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft oder einen Vertrag zwischen Ihnen oder einem Verwandten 1.Grades der Geschäftsführer und dem Verein handelt. b) Nicht mehr Vorstand: Zilian, Katrin, Poseritz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Leonhard, Gino, Berlin, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Burmeister, Eva, Kramerhof, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Sengbusch, Jochen, Stralsund, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Linke, Sascha, Stralsund, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2022 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 9 B (Durchführung der Mitgliederversammlungen), Änderung in § 10 (Vergütung Vorstand), § 11 (Form der Vorstandssitzung), § 13 (Geschäftführung) und § 17 (Ordnungsmaßnahmen) beschlossen. Die Bezeichnung des bisherigen § 9 (Mitgliederversammlung) lautet jetzt § 9 A. | a) 06.03.2023 Schulz b) Beschluss Blatt 448 des Sonderbandes Satzung Blatt 468 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.