Handelsregister · VR 91

Chronologischer Auszug

Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST eingetragener Verein · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST
eingetragener Verein

b)
Stralsund
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorstandsvorsitzende oder einer der stellvertretenden
Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.

Es ist eine Kreisverbandsgeschäftsführung im Sinne des
§ 30 BGB zu bestellen. Diese ist zuständig für die
operative Gesamtleitung der Einrichtungen und Dienste
des Kreisverbandes. Zu den Geschäften der operativen
Vereinsführung gehören insbesondere:
- die Erhaltung des Vereinsvermögens,
- der Abschluss der zur Leitung der Geschäftsstelle und
zur Erbringung der Vereinsaufgaben notwendigen
Verträge, hierzu gehören auch Leasingverträge sowie
die Eröffnung und Schließung von Konten,
- die ordnungsgemäße Buchführung und Kontenführung,
- die Durchführung, Einhaltung und Überwachung des
Haushaltsplanes,
- die Überwachung der Liquidität und des
Vermögensstandes,
- die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
- die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben der
Arbeitnehmer,
- der Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
- die Durchführung von Projekten,
- die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und
Information der Gesellschaften,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Betreuung der Mitglieder,
- die Einstellung hauptamtlicher Kräfte und deren
Vergütung im Rahmen des Haushaltes und der
gemachten Einschränkungen,
- die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements,
- die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes
nach Beauftragung.
Desweiteren hat die Geschäftsführung die Aufgabe, die
Einstellung, Änderung und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen vorzunehmen.
Die Vertretungsmacht der Geschäftsführung wird
gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur
Vornahme folgender Geschäfte die vorherige
Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist:
- Einstellung von Mitarbeitern sowie bei Abschluss von
Änderungsverträgen, soweit jeweils Mitarbeiter in der
Monatsbruttovergütung ab einer Höhe von 3.000 EUR
betroffen sind,
- Neubauten, Leasingverträge und Investitionen, die im
Einzelfall über einen Betrag von 20.000 EUR und in ihrer
Summe je Quartal über einen Betrag von 50.000 EUR
hinausgehen,
- Aufnahme von Krediten, ausgenommen von
Lieferantenkrediten bis zu einer Summe von 10.000
EUR,
- Verlegung der Geschäftsstelle,
- Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften sowie
deren Veräußerung,
- Aufnahme neuer oder Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
- Abschluss von Tarifverträgen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt dieser allein.
Sind mehrer Geschäftsführer bestellt, so wird der Verein
für die der Geschäftsführung zugewiesenen
Rechtsgeschäfte durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind nicht
vertretungsberechtigt, wenn es sich um ein
Rechtsgeschäft oder einen Vertrag zwischen Ihnen oder
einem Verwandten 1.Grades der Geschäftsführer und
dem Verein handelt.

b)
Vorstandsvorsitzender:
Maqué, Peter, Stralsund, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Wähner, Mathias, Deyelsdorf, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Amler, Wolfgang, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Haase, Horst, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Leonhard, Gino, Vitte/Hiddensee, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Rohde, Uwe, Neu Lüdershagen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin im Sinne des § 30 BGB:
Wegner, Wiebke, Stralsund, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.07.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 11.07.2007 geändert.
a)
30.05.2008
Schulz

b)
Satzung Blatt 280 des
Sonderbandes

Tag der ersten Eintragung:
20.08.1990

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.05.2008.
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Wähner, Mathias, Greifswald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Erweiterung der Vereinsaufgaben) beschlossen.
a)
24.09.2008
Schulz

b)
Beschluss Blatt 300 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 305 des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Maqué, Peter, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Amler, Wolfgang, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Linke, Sascha, Stralsund, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2010
Pommerenke
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Verleihung einer Ehrenfunktion oder Ehrenmitgliedschaft) beschlossen.
a)
26.01.2012
Schulz

b)
Beschluss Blatt 333 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 359 des
Sonderbandes
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Haase, Horst, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Vetter, Dieter, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführerin im Sinne des § 30 BGB:
Wegner, Wiebke, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB:
Lutz, Oliver, Jena, *XX.XX.XXXX
a)
03.03.2014
Schulz
6b)
Gewählt als
Vorstand:
Pahnke, Bianca, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Leonhard, Gino, Vitte/Hiddensee, *XX.XX.XXXX
a)
19.11.2014
Schulz
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Anzahl
der Vorstandsmitglieder) beschlossen.
a)
20.01.2016
Schulz

b)
Beschluss Blatt 396 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 399 des
Sonderbandes
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wähner, Mathias, Greifswald, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Rohde, Uwe, Stralsund, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2018
Schulz
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Pahnke, Bianca, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Zilian, Katrin, Poseritz, *XX.XX.XXXX
a)
05.11.2018
Schulz
10a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Aufgaben des Vereins) beschlossen.
a)
14.10.2019
Schulz

b)
Beschluss Blatt 422 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 427 des
Sonderbandes
11b)
Nicht mehr
Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB:
Lutz, Oliver, Jena, *XX.XX.XXXX
a)
24.06.2021
Schulz
12b)
Bestellt als
Geschäftsführer im Sinne des § 30 BGB:
Brauer, Jens, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX
Wohnort geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Leonhard, Gino, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2021
Schulz
13a)
Allgemeine Vertretungsregelung des Geschäftsführers
im Sinne des § 30 BGB geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorstandsvorsitzende oder einer der stellvertretenden
Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.

Es ist eine Kreisverbandsgeschäftsführung im Sinne des
§ 30 BGB zu bestellen. Diese ist zuständig für die
operative Gesamtleitung der Einrichtungen und Dienste
des Kreisverbandes. Zu den Geschäften der operativen
Vereinsführung gehören insbesondere:
- die Erhaltung des Vereinsvermögens,
- der Abschluss der zur Leitung der Geschäftsstelle und
zur Erbringung der Vereinsaufgaben notwendigen
Verträge, hierzu gehören auch Leasingverträge sowie
die Eröffnung und Schließung von Konten,
- die ordnungsgemäße Buchführung und Kontenführung,
- die Durchführung, Einhaltung und Überwachung des
Haushaltsplanes,
- die Überwachung der Liquidität und des
Vermögensstandes,
- die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
- die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben der
Arbeitnehmer,
- der Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
- die Durchführung von Projekten,
- die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und
Information der Gesellschaften,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Betreuung der Mitglieder,
- die Einstellung hauptamtlicher Kräfte und deren
Vergütung im Rahmen des Haushaltes und der
gemachten Einschränkungen,
- die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements,
- die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes
nach Beauftragung.
Desweiteren hat die Geschäftsführung die Aufgabe, die
Einstellung, Änderung und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen vorzunehmen.
Die Vertretungsmacht der Geschäftsführung wird
gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur
Vornahme folgender Geschäfte die vorherige
Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist:
- Einstellung von Mitarbeitern sowie bei Abschluss von
Änderungsverträgen, soweit jeweils Mitarbeiter in der
Monatsbruttovergütung ab einer Höhe von 5.000 EUR
betroffen sind,
- Neubauten, Leasingverträge und Investitionen, die im
Einzelfall über einen Betrag von 20.000 EUR und in ihrer
Summe je Quartal über einen Betrag von 50.000 EUR
hinausgehen,
- Aufnahme von Krediten, ausgenommen von
Lieferantenkrediten bis zu einer Summe von 10.000
EUR,
- Verlegung der Geschäftsstelle,
- Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften sowie
deren Veräußerung,
- Aufnahme neuer oder Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
- Abschluss von Tarifverträgen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt dieser allein.
Sind mehrer Geschäftsführer bestellt, so wird der Verein
für die der Geschäftsführung zugewiesenen
Rechtsgeschäfte durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind nicht
vertretungsberechtigt, wenn es sich um ein
Rechtsgeschäft oder einen Vertrag zwischen Ihnen oder
einem Verwandten 1.Grades der Geschäftsführer und
dem Verein handelt.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zilian, Katrin, Poseritz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Leonhard, Gino, Berlin, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Burmeister, Eva, Kramerhof, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Sengbusch, Jochen, Stralsund, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Linke, Sascha, Stralsund, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2022 hat die Änderung der Satzung durch
Einfügung eines neuen § 9 B (Durchführung der Mitgliederversammlungen), Änderung in §
10 (Vergütung Vorstand), § 11 (Form der Vorstandssitzung), § 13 (Geschäftführung) und §
17 (Ordnungsmaßnahmen) beschlossen. Die Bezeichnung des bisherigen § 9
(Mitgliederversammlung) lautet jetzt § 9 A.
a)
06.03.2023
Schulz

b)
Beschluss Blatt 448 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 468 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.