Handelsregister · VR 5234
Chronologischer Auszug
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. (ASB) · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Königs Wusterhausen/Potsdam e.V. b) Königs Wusterhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen 1. Stellvertretender Vorsitzender: 2. Bohn, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin 2. Stellvertretender Vorsitzender: 3. Dr. Brunko, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Großbeeren | a) eingetragener Verein Satzung vom: 20.09.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.11.2004 | a) 19.12.2006 Vogel b) Tag der ersten Eintragung: 04.11.1991 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs Wusterhausen, VR 369 getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Regionalverbandsvorstand), § 14 (Ordnungsmaßnahmen) und § 15 (Richtlinien) beschlossen. | a) 19.12.2007 Meyerhoff | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe) beschlossen. | a) 10.09.2008 Schumann | ||
| 4 | b) besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 4. Braukmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Hoppegarten OT Münchehofe Besonderer Vertreter nach § 30 BGB, dem die Führung des operativen Geschäfts analog zu den im HGB getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer obliegt. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen der Regionalverbandsorgane mit beratender Stimme teil. | a) 20.05.2009 Meyerhoff | ||
| 5 | b) Änderung zu Nr. 1: 1. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Bohn, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.06.2010 Bröder | ||
| 6 | a) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. (ASB) | b) Nicht mehr Vorsitzender: 2. Bohn, Eberhard 2. Stellvertretender Vorsitzender: 5. Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1(Name, Erkennungszeichen, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 29.06.2011 Bröder |
| 7 | b) Änderung zu Nr. 3: Vorsitzender: Dr. Brunko, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Großbeeren | a) 29.06.2011 Bröder | ||
| 8 | a) 14.01.2013 Sauer b) Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, VR 4090 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen. | |||
| 9 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. b) Änderung zu Nr. 5: stellvertretender Vorsitzender: Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 1: Vorstandsmitglied: Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen Vorstandsmitglied: 6. Schilberg, Sylvia, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen Vorstandsmitglied: 7. Schoefer, Harry, *XX.XX.XXXX, Wildau Änderung zu Nr. 4: besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Braukmann, Michael besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB mit der Befugnis allein zu vertreten. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäfts (laufendes Geschäft, Tagesgeschäft) für den Vereinsinnenbereich (Geschäftsführerbefugnis) und die Vertretungsbefugnis nach außen (Vertretungsmacht) analog zu den im GmbHG getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Geschäfte, welche in der ausschließlichen Kompetenz des Vorstandes liegen: 1.) die strategischen Ziele des Regionalverbandes periodisch festzulegen; 2.) die Mitglieder der Geschäftsführung auszuwählen, einzustellen und zu entlassen sowie als besonderen Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und abzuberufen; 3.) den jährlichen Wirtschaftsplan sowie etwaige Nachtragswirtschaftspläne zu beschießen; 4.) die Ordnungsund Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen; 5.) nach Anhörung der Kontrollkommission einen externen Wirtschaftsprüfer auszuwählen und zu beauftragen sowie den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zu verabschieden; 6.) Grundstücksgeschäfte sowie Bürgschaftsverträge abzuschließen. Für jeweils einzelne, der vorgenannten Geschäfte und Verträge, kann der Geschäftsführung vom Vorstand eine Vollmacht erteilt werden; 7.) die Mitgliederversammlungen einzuberufen; 8.) die Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Mitgliederversammlung zu erfüllen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 02.11.2015 Groba | |
| 10 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Dr. Wilhelm, Claus Stellvertretender Vorsitzender: 8. Antretter, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 5: Vorstandsmitglied: Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Braukmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis allein zu vertreten. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäfts (laufendes Geschäft, Tagesgeschäft) für den Vereinsinnenbereich (Geschäftsführerbefugnis) und die Vertretungsbefugnis nach außen (Vertretungsmacht) analog zu den im GmbHG getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Geschäfte, welche in der ausschließlichen Kompetenz des Vorstandes liegen: 1.) die strategischen Ziele des Regionalverbandes periodisch festzulegen; 2.) die Mitglieder der Geschäftsführung auszuwählen, einzustellen und zu entlassen sowie als besonderen Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und abzuberufen; 3.) den jährlichen Wirtschaftsplan sowie etwaige Nachtragswirtschaftspläne zu beschießen; 4.) die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen; 5.) nach Anhörung der Kontrollkommission einen externen Wirtschaftsprüfer auszuwählen und zu beauftragen sowie den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zu verabschieden; 6.) Grundstücksgeschäfte sowie Bürgschaftsverträge abzuschließen. Für jeweils einzelne, der vorgenannten Geschäfte und Verträge, kann der Geschäftsführung vom Vorstand eine Vollmacht erteilt werden; 7.) die Mitgliederversammlungen einzuberufen; 8.) die Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Mitgliederversammlung zu erfüllen. | a) 07.01.2019 Groba |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.