Handelsregister · VR 5234

Chronologischer Auszug

Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. (ASB) · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Königs
Wusterhausen/Potsdam e.V.

b)
Königs Wusterhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen

1. Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Bohn, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

2. Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. Brunko, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Großbeeren
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 20.09.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.11.2004
a)
19.12.2006
Vogel
b)
Tag der ersten Eintragung:
04.11.1991

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 369 getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), §
9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Regionalverbandsvorstand), § 14 (Ordnungsmaßnahmen) und
§ 15 (Richtlinien) beschlossen.
a)
19.12.2007
Meyerhoff
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Organe) beschlossen.
a)
10.09.2008
Schumann
4b)
besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
4.
Braukmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Hoppegarten OT
Münchehofe
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB, dem die Führung
des operativen Geschäfts analog zu den im HGB getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer obliegt. Die
Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen der Regionalverbandsorgane mit beratender Stimme teil.
a)
20.05.2009
Meyerhoff
5b)
Änderung zu Nr. 1:
1. Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Bohn, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.06.2010
Bröder
6a)
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. (ASB)
b)
Nicht mehr Vorsitzender:
2. Bohn, Eberhard

2. Stellvertretender Vorsitzender:
5.
Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 1(Name, Erkennungszeichen, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
29.06.2011
Bröder
7b)
Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:
Dr. Brunko, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Großbeeren
a)
29.06.2011
Bröder
8a)
14.01.2013
Sauer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4090 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
9a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den
stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch
einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertreten.

b)
Änderung zu Nr. 5:
stellvertretender Vorsitzender:

Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 1:
Vorstandsmitglied:

Dr. Wilhelm, Claus, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen

Vorstandsmitglied:

6.
Schilberg, Sylvia, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen

Vorstandsmitglied:
7.
Schoefer, Harry, *XX.XX.XXXX, Wildau

Änderung zu Nr. 4:
besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Braukmann, Michael

besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB mit der Befugnis allein zu vertreten. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäfts (laufendes Geschäft, Tagesgeschäft)
für den Vereinsinnenbereich (Geschäftsführerbefugnis)
und die Vertretungsbefugnis nach außen (Vertretungsmacht) analog zu den im GmbHG getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Geschäfte, welche in der ausschließlichen Kompetenz des Vorstandes liegen: 1.) die strategischen Ziele des Regionalverbandes periodisch festzulegen; 2.) die Mitglieder der Geschäftsführung auszuwählen, einzustellen und zu entlassen sowie als besonderen
Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und abzuberufen;
3.) den jährlichen Wirtschaftsplan sowie etwaige Nachtragswirtschaftspläne zu beschießen; 4.) die Ordnungsund Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen; 5.) nach Anhörung der Kontrollkommission einen
externen Wirtschaftsprüfer auszuwählen und zu beauftragen sowie den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zu verabschieden; 6.) Grundstücksgeschäfte sowie
Bürgschaftsverträge abzuschließen. Für jeweils einzelne,
der vorgenannten Geschäfte und Verträge, kann der Geschäftsführung vom Vorstand eine Vollmacht erteilt werden; 7.) die Mitgliederversammlungen einzuberufen; 8.)
die Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Mitgliederversammlung zu erfüllen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
02.11.2015
Groba
10b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Dr. Wilhelm, Claus

Stellvertretender Vorsitzender:
8.
Antretter, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 5:
Vorstandsmitglied:
Reusch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Braukmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis allein zu vertreten. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäfts (laufendes Geschäft, Tagesgeschäft) für den Vereinsinnenbereich (Geschäftsführerbefugnis) und die Vertretungsbefugnis nach außen (Vertretungsmacht) analog zu den im GmbHG getroffenen
Regelungen für GmbH-Geschäftsführer, mit Ausnahme
der nachfolgend genannten Geschäfte, welche in der ausschließlichen Kompetenz des Vorstandes liegen: 1.) die
strategischen Ziele des Regionalverbandes periodisch festzulegen; 2.) die Mitglieder der Geschäftsführung auszuwählen, einzustellen und zu entlassen sowie als besonderen Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und abzuberufen; 3.) den jährlichen Wirtschaftsplan sowie etwaige Nachtragswirtschaftspläne zu beschießen; 4.) die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen; 5.) nach Anhörung der Kontrollkommission einen externen Wirtschaftsprüfer auszuwählen und zu
beauftragen sowie den Jahresabschluss einschließlich des
Lageberichts zu verabschieden; 6.) Grundstücksgeschäfte sowie Bürgschaftsverträge abzuschließen. Für jeweils
einzelne, der vorgenannten Geschäfte und Verträge, kann
der Geschäftsführung vom Vorstand eine Vollmacht erteilt werden; 7.) die Mitgliederversammlungen einzuberufen; 8.) die Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der
Mitgliederversammlung zu erfüllen.
a)
07.01.2019
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.