Handelsregister · VR 10551
Chronologischer Auszug
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bad Windsheim e.V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bad Windsheim e.V. b) Bad Windsheim | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Anmeldung von Satzungsänderungen ist die Zustimmung des Landesvorstandes erforderlich. Zur Bestellung von Geschäftsführern und zum Abshluss von Anstellungsverträgen mit diesen, ferner zur Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder Beteiligung an solchen, ist die Zustimmung des Landesvorstandes erforderlich. b) Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB und Kreisgeschäftsführer: Matthis, Erich, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter gem. § 30 und stv. Kreisgeschäftsführer: Rechter, Stefan, Sugenheim, *XX.XX.XXXX Erste Vorsitzende: Klinke-Götz, Christiane, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Koch, Peter, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.12.1999 zuletzt geändert am 12.09.2001 b) Nach § 11 Abs.12 der Satzung hat der Vorstand einen oder zwei Geschäftsführer als besondere Vertreter gem. § 30 BGB zu bestellen (Geschäftsführung). Die Geschäftsführer sind Vorgesetzte der im Kreisverband tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter und der Zivildienstleistenden. Die Aufgaben der Geschäftsführer erstrecken sich auf folgenden Geschäftskreis (§ 13 der Satzung): 1. die Vertretung des Vereins (= Kreisverband/KV), soweit sich der Vorstand diese nicht selbst vorbehält, 2. die verantwortliche operative Gesamtleitung der Geschäftstelle und Einrichtungen des Kreisverbandes, 3. der Abschluss von Verträgen und Dauerschuldverhältnisssen im Rahmen des Haushaltsplanes bis zu einer vom KV-Vorstand zu beschliessenden Vertragssumme bzw. jährlichen Vertragssumme, 4. die Durchführung von Personalentscheidungen im Rahmen des vom KV-Vorstand beschlossenen Stellenplanes bis zu einer Mitarbeiter-Jahresbruttolohnsumme, über die der Vorstand zu entscheiden hat. Die nachfolgend aufgeführten Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Vorstandes: 1. die Verlegung der Geschäftsstelle, 2. die Einrichtung oder Schliessung zusätzlicher Geschäftsstellen, 3. die Gründung oder Schliessungen von Einrichtungen, 4. die Gründung oder Auflösung von Stützpunkten, 5. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräusserung, 6. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 7. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung, von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art, 8. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren oder einer Kündigungsfrist von mehr als sechs Monaten, 9. der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken, 10. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen, sowie die Abgabe von Garantieerklärungen, soweit letztere nicht für einen bestimmten geschäftlichen Vorgang im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes erforderlich sind, 11. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen, soweit sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, 12. die nicht kurzfristige Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung. | a) 04.01.2006 Hofmann b) Tag der ersten Eintragung: 16.05.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 62-65 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Erste Vorsitzende: Klinke-Götz, Christiane, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Gewählt: Erster Vorsitzender: Dr. med. Opelt, Frank, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2010 Herppich | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB und Kreisgeschäftsführer: Matthis, Erich, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Bestellt, zwischenzeitlich wieder ausgeschieden: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Geschäftsführer): Meyerhöfer-Klee, Bianca Anja, Dietersheim, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Dr. med. Opelt, Frank, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Dr. Hohnstein, Philipp, Bad Windsheim, *XX.XX.XXXX Bestellt: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Geschäftsführer): Probst, Thomas René, Fürth, *XX.XX.XXXX Ämterbezeichnung antragsgemäß berichtigt: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Geschäftsführer): Rechter, Stefan, Sugenheim, *XX.XX.XXXX | b) Von Amst wegen ergänzt: Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. | a) 31.08.2023 Wegner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.