Handelsregister · VR 1331

Chronologischer Auszug

Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

b)
Mainz
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden
Landesvorsitzenden, dem Landesjugendleiter und bis zu
fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird vertreten durch den Landesvorsitzenden
und den stellvertretenden Landesvorsitzenden
gemeinsam oder durch einen von ihnen jeweils
gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der besondere Vertreter nach § 30 BGB führt
insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung
des Landesverbandes.
Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung des
Landesverbandes gehören insbesondere:
1. der Abschluss der zur Leitung der
Landesgeschäftsstelle notwendigen Verträge,
2. die Durchführung des vom Landesausschuss
beschlossenen Wirtschaftsplans,
3. der Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
4. die Entwicklung, Einführung, Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems,
5. die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und
Information der Gliederungen und Gesellschaften,
6. die Öffentlichkeitsarbeit,
7. die Unterstützung des Landesvorstandes bei der
Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der
Entwicklung der strategischen Vorgaben,
8. die Umsetzung der Beschlüsse des Landesvorstandes,
9. der Abschluss von Arbeitsverträgen innerhalb der
genehmigten Stellenpläne der regionalen Gliederungen
und der Landesgeschäftsstelle und die Übernahme der
Arbeitsrechtlichen Vertretung des Landesverbandes.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäfte bedürfen der
Zustimmung des Landesvorstandes:
1. die Verlegung der Landesgeschäftsstelle,
2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher
Geschäftsstellen,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss von Tarifverträgen,
5. die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung.

Die weiteren besonderen Vertreter führen die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen.
Zu den nach § 30 BGB übertragbaren Geschäften der
laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen
gehören insbesondere:
1. der Abschluss der zur Leitung der Geschäftsstelle
notwendigen Verträge,
2. die Durchführung des vom Vorstand beschlossenen
und genehmigten Wirtschaftsplans,
3. die Übernahme von Aufgaben im öffentlichen
Hilfeleistungssystem bei Unglücken und Notfällen,
4. die Planung, Durchführung und der Betrieb von
ambulanten, teilstationären und stationären Sozialen
Diensten und Einrichtungen,
5. die Übernahmen von Aufgaben im Rahmen der Kinderund Jugendhilfe,
6. die Übernahme von Aufgaben im Gesundheitswesen,
7. die Entwicklung, Einführung, Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems,
8. die Öffentlichkeitsarbeit,
9. die Unterstützung des Vorstandes bei der
Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der
Entwicklung der strategischen Vorgaben,
10. die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstands.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäfte bedürfen der
Zustimmung des Vorstandes, soweit er vom
Landesvorstand diesbezüglich zum besonderen Vertreter
bestellt worden ist, ansonsten des Landesvorstandes:

b)
Landesvorsitzender:
Fechner, Oswald, Bobenheim/Roxheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Gauf, Heinrich, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter Vorsitzender:
Braun, Ullrich, Kaiserlautern, *XX.XX.XXXX
Landesjugendleiter:
Dagne, Simon, Flörsheim-Dalsheim, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Berg, Wolfram, Mainz, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Heller, Ernst, Mainz, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Dr. Henn, Carsten, Pirmasens, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Zell, Sabine, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung des Landesverbands:
Rheinheimer, Stefan, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Böhme, Michael, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Machwirth, Manuel, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Pitsch, Ernst, Bogel, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Martin, Wolfgang, Bockenheim, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Hunsinger, Jörg, Mehlingen, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Christmann, Ralf, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Müller, Lorenz, Morschheim, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Simon, Thomas, Saulheim, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Dick, Lothar, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Stretz, Norbert, Pirmasens, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Häfner, Heinz, Speyer, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Anzilutti, Lothar, Wissembourg, Frankreich, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Hoffmann, Ralf, Worms, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Wilhelm, Tassilo, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.04.1971 zuletzt geändert am 29.06.2002
a)
09.08.2006
Klumb

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.06.1971

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Mainz VR 1331
getreten.

Freigegeben am 09.08.2006.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Vorsitzenden der Arbeiter-Samariter-Jugend Rheinland-
Pfalz und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.

b)
Nicht mehr
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Gauf, Heinrich, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Berg, Wolfram, Mainz, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Franzen, Rolf, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Köhm, Joachim, Mörstadt, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender der Arbeiter-Samariter-Jugend:
Dagné, Simon, Flörsheim-Dalsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Müller, Lorenz, Morschheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Simon, Thomas, Saulheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Häfner, Heinz, Speyer, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Landeskonferenz), § 12 (Landesausschuss), § 14 (Landesvorstand), § 18
(Mitgliederversammlung), § 19 (Vorstand), sowie § 22 (Arbeiter-Samariter-Jugend)
beschlossen.
a)
05.03.2007
Lotz

b)
Bl. 563 - 578 d.A.
3a)
Ergänzende Eintragung betreffend die Geschäfte der
laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Folgende Geschäfte der besonderen Vertreter der
regionalen Gliederungen bedürfen der Zustimmung des
Vorstandes, soweit sie vom Landesvorstand
diesbezüglich zu besonderen Vertretern bestellt worden
sind, ansonsten des Landesvorstandes:
1. die Verlegung der Geschäftsstelle,
2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher
Geschäftsstellen,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

b)
Wohnsitz geändert:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung des Landesverbands:
Rheinheimer, Stefan, Grünstadt/Pf., *XX.XX.XXXX

Wohnsitz geändert:
Vorsitzender der Arbeiter-Samariter-Jugend:
Dagné, Simon, Eisenberg/Pf., *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2007
Lotz

b)
Ergänzung der Eintragung Nr.1
(Umschreibung) in Spalte 3a)
von Amts wegen.
4b)
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen::
Wildenhain, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
01.04.2008
Lotz

b)
Bl. 591-604 d.A.
5b)
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Juchem, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
a)
17.11.2008
Lotz

b)
Bl. 608 - 621 d.A.
6b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen::
Wildenhain, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2009
Lotz

b)
Bl. 624 - 633 d.A.
7b)
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Matthias, Daniela, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2010
Lotz

b)
Bl. 636 - 638
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 14
(Landesvorstand) beschlossen.
a)
07.01.2011
Lotz

b)
Bl. 641 - 688
9b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Stretz, Norbert, Pirmasens, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Anzilutti, Lothar, Wissembourg, Frankreich, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Ritzer, Karl, Landau, *XX.XX.XXXX
a)
13.02.2014
Lotz

b)
Bl. 697 - 705
10a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Landeskonferenz), § 12 (Landesausschuss) und § 13 (Präsidium/Präsident) beschlossen.
a)
01.12.2014
Lotz

b)
Bl. 711 - 750
11b)
Nicht mehr
Weiteres Vorstandsmitglied:
Heller, Ernst, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2016
Lotz

b)
Bl. 753 - 757
12b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Juchem, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Pitsch, Ernst, Bogel, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Düttra, Daniela, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung des Landesverbandes:
Dieckhoff, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
24.07.2017
Lotz

b)
Bl. 760 - 786
13b)
weiteres Vorstandsmitglied:
Lau, Matthias, Langenlonsheim, *XX.XX.XXXX
Geburtsdatum berichtigt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Düttra, Daniela, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Landeskonferenz), § 12 (Landesausschuss), § 14 (Landesvorstand), § 18
(Mitgliederversammlung) und § 29 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
a)
22.11.2018
Lotz

b)
Bl. 792 - 873
14b)
Nicht mehr
Vorsitzender der Arbeiter-Samariter-Jugend:
Dagné, Simon, Eisenberg/Pf., *XX.XX.XXXX
a)
19.11.2019
Lotz

b)
Bl. 843 - 848
15b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung des Landesverbandes:
Dieckhoff, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
Landesjugendleiter:
Seib, Thomas, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
a)
19.03.2020
Lotz

b)
Bl. 856 - 886
16b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Ritzer, Karl, Landau, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Albrecht, Jutta, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
14.07.2022
Lotz
b)
Bl. 894 - 901
17b)
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Henn, Carsten, Landau, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Landesvorsitzender:
Köhm, Joachim, Worms, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Dagne, Simon, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Frank-Mantowski, Gabriele, Gau-Algesheim, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Zell, Sabine, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
Landesjugendvorsitzende:
Seib, Denise, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Berg, Wolfram, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Braun, Ullrich, Kaiserlautern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Landesjugendvorsitzender:
Seib, Thomas, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
a)
16.11.2022
Lotz

b)
Bl. 911 - 928, 945 - 947
18a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Organe),
§ 11 (Landeskonferenz), § 12 (Landesausschuss), § 14 (Landesvorstand), § 16
(Landeskontrollkommission), § 17 (Regionalen Gliederungen und ihre Organe), § 18
(Mitgliederversammlung) und § 19 (Vorstand) beschlossen.
a)
16.03.2023
Lotz

b)
Bl. 910 - 948
19b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Böhme, Michael, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung der regionalen Gliederungen:
Kammerer, Jan, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2023
Lotz

b)
Bl. 969 - 983

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.