Handelsregister · VR 200125
Chronologischer Auszug
Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB) · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
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| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB) b) Erlangen | a) Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Schatzmeister/in oder durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit eihner/einem Schatzmeister/in vertreteten. Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben dem gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem Landesgeschäftsführer zugewiesen sind. Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender Einschränkung: Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt. Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung: Abs. 2: 1. die laufende Verwaltung und die operative Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen des Landesverbandes, 2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und Zivildienstleistenden, 3. die Durchführung von Personalentscheidungen, insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und Dienstverträgen, 4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten, 5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen Verhandlungen mit den für den Landesverband relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen. Abs. 3: 1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen, 2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art, 5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die monatliche Zahlung 3.000,00 DM bzw. die jährliche Zahlung 36.000,00 DM übersteigt oder wenn die zu erwartende Schlusszahlung 50.000,00 DM übersteigt, 6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, 7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von 10.000,00 DM hinaus, 8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen über den Betrag von 50.000,00 DM hinaus, 9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn die Vergütung den Betrag von 50.000,00 DM übersteigt. 10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt entsprechend. b) Landesvorsitzender: Pfaffmann, Hans-Ulrich, München, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Landesvorsitzender:: Dr.Dr. Hölzel, Christoph, Puchheim, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Landesvorsitzender: Dr. Ponton, Werner, München, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Klingert, Matthias, Uehlfeld, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Löb, Roland, Neuhaus a.d. Pegn., *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Landesgeschäftsführer): Klüpfel, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2006 hat die Änderung der §§ 1: (Sitz bisher Lauf a.d. Pegnitz: Amtsgericht Nürnberg VR 30502) , 11 (Landesausschuss) und 12 (Landesvorstand) der Satzung beschlossen. | a) 23.02.2007 Ilgenfritz b) Fortlaufende Fassung der Satzung Bl. 799 ff SB; Protokoll Bl. 788 ff SB; |
| 2 | a) Von Amts wegen ergänzt: Die Satzung ist errichtet am 13.03.1976, neugefasst am 02.12.2000 und zuletzt geändert am 15.07.2006. | a) 23.02.2007 Ilgenfritz | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2010 hat die Änderung des § 2 Abs. 2 (Aufgaben) der Satzung beschlossen. | a) 15.12.2010 Herppich b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 813 ff SB. Protokoll Bl. 807 ff SB; | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Stellvertretender Landesvorsitzender:: Dr.Dr. Hölzel, Christoph, Puchheim, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeister: Klingert, Matthias, Uehlfeld, *XX.XX.XXXX Gewählt: Stellvertretende Landesvorsitzende: Steiger, Christa, Marktrodach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeister: Münch, Herbert, Regensburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2014 hat die Änderung der §§ 14 (Aufgaben der/des Landesgeschäftsführer/in) und 15 (Kontrollkommission) der Satzung beschlossen. | a) 19.02.2015 Czernek b) Protokolle Bl. 835, 857 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 841 ff SB. | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Stellvertretender Landesvorsitzender: Dr. Ponton, Werner, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Stellvertretender Landesvorsitzender: Arnold, Horst, Fürth, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2018 hat die Änderung der §§ 10 (Landeskonferenz), 11 (Landesausschuss) der Satzung beschlossen. | a) 18.01.2019 Peters b) Protokoll Bl. 868 ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 883 ff SB. | |
| 6 | b) Ausgeschieden: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Landesgeschäftsführer): Klüpfel, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB (Landesgeschäftsführer): Dr. Lang, Jarno, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX | a) 04.04.2019 Peters | ||
| 7 | b) Ausgeschieden: Landesvorsitzender: Pfaffmann, Hans-Ulrich, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2019 hat die Änderung des § 10 (Landeskonferenz) der Satzung beschlossen. | a) 14.11.2019 Peters b) Protokoll Bl. 922 ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 933 ff SB. | |
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Schatzmeister/in oder durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit eihner/einem Schatzmeister/in vertreteten. Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben dem gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem Landesgeschäftsführer zugewiesen sind. Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender Einschränkung: Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt. Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung: Abs. 2: 1. die laufende Verwaltung und die operative Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen des Landesverbandes, 2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und Zivildienstleistenden, 3. die Durchführung von Personalentscheidungen, insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und Dienstverträgen, 4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten, 5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen Verhandlungen mit den für den Landesverband relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen. Abs. 3: 1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen, 2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art, 5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die monatliche Zahlung 3.000,00 Euro bzw. die jährliche Zahlung 36.000,00 Euro übersteigt oder wenn die zu erwartende Schlusszahlung 50.000,00 Euro übersteigt, 6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, 7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von 10.000,00 Euro hinaus, 8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen über den Betrag von 50.000,00 Euro hinaus, 9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn die Vergütung den Betrag von 50.000,00 Euro übersteigt. 10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt entsprechend. | a) 21.01.2020 Peters | ||
| 9 | b) Ausgeschieden: Stellvertretende Landesvorsitzende: Steiger, Christa, Marktrodach, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stellvertretender Landesvorsitzender: Arnold, Horst, Fürth, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeister: Löb, Roland, Neuhaus a.d. Pegn., *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeister: Münch, Herbert, Regensburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Landesvorsitzender: Dr. Körner, Gerhard, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretender Landesvorsitzender: Dr. Wolf, Christian, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretender Landesvorsitzender: Tessmer, Norbert, Coburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeister: Blunck, Dominik, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeister: Müller, Sven, München, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2020 Peters | ||
| 10 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Beisitzer oder durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Beisitzer vertreten. Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben, die gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem Landesgeschäftsführer zugewiesen sind. Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender Einschränkung: Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt. Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung: Abs. 2: 1. die laufende Verwaltung und die operative Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen des Landesverbandes, 2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und Zivildienstleistenden, 3. die Durchführung von Personalentscheidungen, insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und Dienstverträgen, 4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten, 5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen Verhandlungen mit den für den Landesverband relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen. Abs. 3: 1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen, 2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art, 5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die monatliche Zahlung 3.000,00 Euro bzw. die jährliche Zahlung 36.000,00 Euro übersteigt oder wenn die zu erwartende Schlusszahlung 50.000,00 Euro übersteigt, 6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, 7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von 10.000,00 Euro hinaus, 8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen über den Betrag von 50.000,00 Euro hinaus, 9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn die Vergütung den Betrag von 50.000,00 Euro übersteigt. 10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt entsprechend. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 02.02.2022 Peters b) Protokoll Bl. 956 SB; Neue Satzung Bl. 957 SB. | |
| 11 | b) Geändert, nun: Beisitzer: Blunck, Dominik, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Beisitzer: Müller, Sven, München, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Peters | ||
| 12 | a) Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Beisitzer oder durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit einer/einem Beisitzer vertreten. Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben, die gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem Landesgeschäftsführer zugewiesen sind. Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender Einschränkung: Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-6 der Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt. Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung: Abs. 2: 1. die laufende Verwaltung und die operative Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen des Landesverbandes, 2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und Zivildienstleistenden, 3. die Durchführung von Personalentscheidungen, insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und Dienstverträgen, 4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten, 5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen Verhandlungen mit den für den Landesverband relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen. Abs. 3: 1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen, 2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung, 3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete, 4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, 6. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan vorgesehen sind | a) 17.03.2022 Peters | ||
| 13 | b) Gewählt: Beisitzer: Endres, Ronja, Regensburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Beisitzer: Yanik, Ibrahim, Bayreuth, *XX.XX.XXXX Gewählt: Beisitzer: Röder, Volker, Maßbach, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2022 Peters | ||
| 14 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.02.2024 Peters b) Protokoll Bl. 1069 ff SB; Neue Satzung Bl. 1065 ff SB. | ||
| 15 | a) Der Landesvorstand hat in der Versammlung vom 08.10.2024 die Änderung des § 2 (Wesen und Aufgaben) der Satzung beschlossen. | a) 04.12.2024 Peters b) Protokoll Bl. 1086 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 1087 SB. |
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