Handelsregister · VR 200125

Chronologischer Auszug

Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB) · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB)

b)
Erlangen
a)
Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit einer/einem Schatzmeister/in oder
durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit eihner/einem Schatzmeister/in
vertreteten.
Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben
dem gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem
Landesgeschäftsführer zugewiesen sind.

Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht
als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle
Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender
Einschränkung:
Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der
Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt.
Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung:
Abs. 2:
1. die laufende Verwaltung und die operative
Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen
des Landesverbandes,
2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen
hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und
Zivildienstleistenden,
3. die Durchführung von Personalentscheidungen,
insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und
Dienstverträgen,
4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten,
5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen
Verhandlungen mit den für den Landesverband
relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen.
Abs. 3:
1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen,
2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Kooperationsverträgen sowie Verträgen
wettbewerbsbeschränkender Art,
5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die
monatliche Zahlung 3.000,00 DM bzw. die jährliche
Zahlung 36.000,00 DM übersteigt oder wenn die zu
erwartende Schlusszahlung 50.000,00 DM übersteigt,
6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken,
7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die
Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von
10.000,00 DM hinaus,
8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen
über den Betrag von 50.000,00 DM hinaus,
9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater,
Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung
oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn
die Vergütung den Betrag von 50.000,00 DM übersteigt.
10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in
dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan
vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt
entsprechend.

b)
Landesvorsitzender:
Pfaffmann, Hans-Ulrich, München, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Landesvorsitzender::
Dr.Dr. Hölzel, Christoph, Puchheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Dr. Ponton, Werner, München, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Klingert, Matthias, Uehlfeld, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Löb, Roland, Neuhaus a.d. Pegn., *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB
(Landesgeschäftsführer):
Klüpfel, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2006 hat die Änderung der §§ 1: (Sitz bisher Lauf
a.d. Pegnitz: Amtsgericht Nürnberg VR 30502) , 11 (Landesausschuss) und 12
(Landesvorstand) der Satzung beschlossen.
a)
23.02.2007
Ilgenfritz

b)
Fortlaufende Fassung der
Satzung Bl. 799 ff SB;
Protokoll Bl. 788 ff SB;
2a)
Von Amts wegen ergänzt:
Die Satzung ist errichtet am 13.03.1976, neugefasst am 02.12.2000
und zuletzt geändert am 15.07.2006.
a)
23.02.2007
Ilgenfritz
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2010 hat die Änderung des § 2 Abs. 2 (Aufgaben)
der Satzung beschlossen.
a)
15.12.2010
Herppich

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 813
ff SB.
Protokoll Bl. 807 ff SB;
4b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Landesvorsitzender::
Dr.Dr. Hölzel, Christoph, Puchheim, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Klingert, Matthias, Uehlfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertretende Landesvorsitzende:
Steiger, Christa, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Münch, Herbert, Regensburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2014 hat die Änderung der §§ 14 (Aufgaben der/des
Landesgeschäftsführer/in) und 15 (Kontrollkommission) der Satzung beschlossen.
a)
19.02.2015
Czernek

b)
Protokolle Bl. 835, 857 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 841
ff SB.
5b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Dr. Ponton, Werner, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Arnold, Horst, Fürth, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2018 hat die Änderung der §§ 10
(Landeskonferenz), 11 (Landesausschuss) der Satzung beschlossen.
a)
18.01.2019
Peters

b)
Protokoll Bl. 868 ff SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 883 ff SB.
6b)
Ausgeschieden:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB
(Landesgeschäftsführer):
Klüpfel, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB
(Landesgeschäftsführer):
Dr. Lang, Jarno, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX
a)
04.04.2019
Peters
7b)
Ausgeschieden:
Landesvorsitzender:
Pfaffmann, Hans-Ulrich, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2019 hat die Änderung des § 10 (Landeskonferenz)
der Satzung beschlossen.
a)
14.11.2019
Peters

b)
Protokoll Bl. 922 ff SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 933 ff SB.
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit einer/einem Schatzmeister/in oder
durch eine/n stellvertretende/n Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit eihner/einem Schatzmeister/in
vertreteten.
Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben
dem gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem
Landesgeschäftsführer zugewiesen sind.

Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht
als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle
Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender
Einschränkung:
Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der
Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt.
Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung:
Abs. 2:
1. die laufende Verwaltung und die operative
Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen
des Landesverbandes,
2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen
hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und
Zivildienstleistenden,
3. die Durchführung von Personalentscheidungen,
insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und
Dienstverträgen,
4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten,
5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen
Verhandlungen mit den für den Landesverband
relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen.
Abs. 3:
1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen,
2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Kooperationsverträgen sowie Verträgen
wettbewerbsbeschränkender Art,
5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die
monatliche Zahlung 3.000,00 Euro bzw. die jährliche
Zahlung 36.000,00 Euro übersteigt oder wenn die zu
erwartende Schlusszahlung 50.000,00 Euro übersteigt,
6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken,
7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die
Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von
10.000,00 Euro hinaus,
8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen
über den Betrag von 50.000,00 Euro hinaus,
9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater,
Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung
oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn
die Vergütung den Betrag von 50.000,00 Euro übersteigt.
10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in
dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan
vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt
entsprechend.
a)
21.01.2020
Peters
9b)
Ausgeschieden:
Stellvertretende Landesvorsitzende:
Steiger, Christa, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stellvertretender Landesvorsitzender:
Arnold, Horst, Fürth, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Löb, Roland, Neuhaus a.d. Pegn., *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Münch, Herbert, Regensburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Landesvorsitzender:
Dr. Körner, Gerhard, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Landesvorsitzender:
Dr. Wolf, Christian, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Landesvorsitzender:
Tessmer, Norbert, Coburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Blunck, Dominik, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Müller, Sven, München, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2020
Peters
10a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit einer/einem Beisitzer oder durch eine/n
stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit
einer/einem Beisitzer vertreten.
Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben, die
gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem
Landesgeschäftsführer zugewiesen sind.

Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht
als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle
Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender
Einschränkung:
Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-9 der
Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt.
Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung:
Abs. 2:
1. die laufende Verwaltung und die operative
Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen
des Landesverbandes,
2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen
hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und
Zivildienstleistenden,
3. die Durchführung von Personalentscheidungen,
insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und
Dienstverträgen,
4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten,
5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen
Verhandlungen mit den für den Landesverband
relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen.
Abs. 3:
1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen,
2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Kooperationsverträgen sowie Verträgen
wettbewerbsbeschränkender Art,
5. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, wenn die
monatliche Zahlung 3.000,00 Euro bzw. die jährliche
Zahlung 36.000,00 Euro übersteigt oder wenn die zu
erwartende Schlusszahlung 50.000,00 Euro übersteigt,
6. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken,
7. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die
Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die
Abgabe von Garantieerklärungen über den Betrag von
10.000,00 Euro hinaus,
8. die Inanspruchnahme oder Gewährung von Darlehen
über den Betrag von 50.000,00 Euro hinaus,
9. die Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater,
Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung
oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung, wenn
die Vergütung den Betrag von 50.000,00 Euro übersteigt.
10. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in
dem vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan
vorgesehen sind. § 13 Abs. 5 der Satzung gilt
entsprechend.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.02.2022
Peters

b)
Protokoll Bl. 956 SB;
Neue Satzung Bl. 957 SB.
11b)
Geändert, nun:
Beisitzer:
Blunck, Dominik, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Beisitzer:
Müller, Sven, München, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2022
Peters
12a)
Der Verein wird durch den/die Landesvorsitzende/n
gemeinsam mit einer/einem Beisitzer oder durch eine/n
stellvertretende/n Landesvorsitzende/n gemeinsam mit
einer/einem Beisitzer vertreten.
Die Vertretungsbefugnis umfasst nicht die Aufgaben, die
gem. § 14 Abs. 2 der Satzung dem
Landesgeschäftsführer zugewiesen sind.

Die/Der Landesgeschäftsführer/in hat Vertretungsmacht
als besonderer Vertreter nach § 30 BGB für alle
Rechtsgeschäfte, die der ihr/ihm zugewiesene
Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt mit folgender
Einschränkung:
Geschäfte gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1-2 und Ziff. 4-6 der
Satzung sind nur wirksam, wenn der Vorstand zustimmt.
Zugewiesener Geschäftskreis gem. § 14 der Satzung:
Abs. 2:
1. die laufende Verwaltung und die operative
Gesamtleitung der Geschäftsstelle und der Einrichtungen
des Landesverbandes,
2. Vorgesetzte/r der im Landesverband tätigen
hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und
Zivildienstleistenden,
3. die Durchführung von Personalentscheidungen,
insbesondere Abschluss und Kündigung von Arbeits- und
Dienstverträgen,
4. die Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten,
5. das Pflegen der Kontakte sowie die notwendigen
Verhandlungen mit den für den Landesverband
relevanten Behörden, Institutionen und Vereinigungen.
Abs. 3:
1. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen,
2. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften
oder die Beteiligung an solchen sowie deren
Veräußerung,
3. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener
Tätigkeitsgebiete,
4. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von
Kooperationsverträgen sowie Verträgen
wettbewerbsbeschränkender Art,
5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken,
6. alle Geschäfte, die nicht im Haushaltsplan oder in dem
vom Landesvorstand beschlossenen Stellenplan
vorgesehen sind
a)
17.03.2022
Peters
13b)
Gewählt:
Beisitzer:
Endres, Ronja, Regensburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Beisitzer:
Yanik, Ibrahim, Bayreuth, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Beisitzer:
Röder, Volker, Maßbach, *XX.XX.XXXX
a)
18.11.2022
Peters
14a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.02.2024
Peters

b)
Protokoll Bl. 1069 ff SB;
Neue Satzung Bl. 1065 ff SB.
15a)
Der Landesvorstand hat in der Versammlung vom 08.10.2024 die Änderung des § 2
(Wesen und Aufgaben) der Satzung beschlossen.
a)
04.12.2024
Peters

b)
Protokoll Bl. 1086 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 1087 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.