Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Florian Alkov
Nürnberg
Vorstand
Ulrich Blaschke
Nürnberg
Vorstand
Martin Amon
Oberasbach
beschränkt auf die Führung der Geschäfte der Geschäftsstelle nach näherer Maßgabe der Satzung, dort § 13 Abs. 2 u. 3. Vorstand
Michael Krämer
Zirndorf
Vorstand
Kai Michael Vitzthum
Erlangen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.12.1999 zuletzt geändert am 23.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2006 hat die Änderung der §§ 6 -Korporative Mitglieder-, 10 -Mitgliederversammlung-, 11 -Vorstand-, 17 -Ausschluss natürlicher Personen-, 19 -Kosten des Ausschlussverfahrens- der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die folgenden Geschäfte eines zu bestellenden besonderen Vertreters gem. § 30 BGB (Geschäftsführer) bedürfen der Zustimmung des Vorstandes: 1. die Verlegungder Geschäftsstelle 2. die Einrichtung oder Schließung zusätzlicher Geschäftsstellen 3. die Gründung oder Schließung von Einrichtungen 4. die Gründung oder Auflösung von Stützpunkten 5. die Gründung von Vereinigungen und Gesellschaften oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung 6. die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete 7. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Kooperationsverträgen sowie Verträgen wettbewerbsbeschränkender Art 8. der Abschluss, die Beendigung oder Änderung von Miet-. Pacht- oder Leasingverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren oder einer Kündigungsfrist von mehr als sechs Monaten 9. der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken 10. das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen sowie die Abgabe von Garantieerklärungen, soweit letztere nicht für einen bestimmten geschäftlichen Vorgang im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes erforderlich sind 11. die Inanspruchnahme oder Gewährleistung von Darlehen, soweit sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind 12. die nicht nur kurzfristige Beauftragung externer Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder anderer Berater bzw. die Änderung oder Beendigung einer derartigen Vereinbarung
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8/28 So.