Handelsregister · VR 8583
Chronologischer Auszug
Arbeit und Bildung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Arbeit und Bildung e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens ein und höchstens zwei Stellvertreter. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: 1. Trautvetter-Hewton, Rosita, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Brenner, Bernd, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.04.1986. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 12.10.1992 mit letzter Änderung vom 05.11.2003 | a) 19.10.2006 Fiedler-Kurowski b) Satzung Bl. 78-82 Beschluss Bl. 104,121,135/139,145/147 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 07.12.2021 Meyer b) Beschluss Bl. 159-160 (161-165) | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 02.06.2022 Ulus b) Beschluss Bl. 177-178 (179-183) | ||
| 4 | b) stellvertretende Vorsitzende: 3. Fechner-Barrére, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 8 (Organe des Vereins) und § 9 (Vorstand) beschlossen. Der Paragraph 12 ist gestrichen, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 05.08.2024 Ulus b) Beschluss Bl. 196-204 (207-211) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.