Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Ausgenommen sind erlaubungspflichtige Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstehendes gilt nicht, soweit das Gesetz eine Vertretung durch den Aufsichtsrat verlangt ( 112 AktG). Soweit nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die ARBANOVA Familienstiftung ist einzelvertretungsberechtigt. Der ARBANOVA Familienenstiftung und ihren Organen ist Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) erteilt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
ARBANOVA Familienstiftung
Würzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.09.2017 mit Nachtrag vom 14.09.2017.
Die Hauptversammlung vom 21.09.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR und die Änderung des Abschnitts II (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.