Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. In vermögensrechtlicher Beziehung ist der Vorstand in folgender Weise beschränkt: a. Er darf ohne Zustimmung der Mitliederversammlung Immobilien weder veräußern noch erwerben, bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen. b. Er darf Verpflichtungsgeschäfte, die einen Wert von 20.000,00 € übersteigen, nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung eingehen. c. Er darf Arbeitsverträge mit einem monatlichen Bruttolohn von über 6.000 € nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung eingehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
David Martin
Overath
Vorstand
Nicolas von Brandenstein
Hennef
Vorstand
Maximilian von Kymmel
Bergen
Vorstand
Zacharias Carlens
Köln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.01.2017 mit Änderung vom 17.07.2017. Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2022 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Köln (bisher Amtsgericht Köln VR 19363) nach Hennef beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 25-27 der Akte
Satzung Hülle Blatt 51 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.