Handelsregister · HRB 119570
Chronologischer Auszug
Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Alceda Deutschland GmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg c) Beratungsleistungen bei der Konzeption, Auflage und der Administration von Investmentprodukten sowie Vertriebskonzepten, insbesondere die Identifizierung potenzieller Zielgruppen die Planung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten und die Festlegung konkreter Vertriebsmaßnahmen, die Auswertung von Kundenkontakten und die Organisation von Veranstaltungen (Roadshows, Initiatorentage, Fachtagungen etc.). | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Sanders, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hohmann, Helmut, Trassem, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011 | a) 31.08.2011 Dr. Hess | |
| 2 | a) Alceda Fund Management GmbH c) Beratungsleistungen bei der Konzeption, Auflage und der Administration von Investmentprodukten und Vertriebskonzepten, insbesondere die Identifizierung potenzieller Zielgruppen die Planung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten und die Festlegung konkreter Vertriebsmaßnahmen, die Auswertung von Kundenkontakten und die Organisation von Veranstaltungen (Roadshows, Initiatorentage, Fachtagungen etc.) sowie das administrative Fundmanagement der Investmentprodukte. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 5 beschlossen. | a) 17.10.2011 Dr. Freitag | |||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Valentinskamp 70, 20355 Hamburg | b) Wohnort geändert, nun Geschäftsführer: Sanders, Michael, Luxemburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 30.04.2012 Repinski | |||
| 4 | a) Alceda Asset Management GmbH c) das Management und die Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften (z. B. von sogenannten geschlossenen Fondsgesellschaften in der Form von Kommanditgesellschaften), einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in den Beteiligungsgesellschaften, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie die Beratung bei der Auflage von Finanzprodukten im Bereich der Real Asset. | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Hohmann, Helmut, Trassem, *XX.XX.XXXX Bestellt Geschäftsführer: Bülow, Cristina, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Eder von Grafenstein, Michaela, Otterfing, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 beschlossen. | a) 06.06.2013 Kob b) Fall 4 | ||
| 5 | 250.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2013 mit Änderung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen. | a) 26.11.2013 Fritsch | |||
| 6 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: ° Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. Neben der externen Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, erbringt die Alceda Asset Management GmbH folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) b) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) sowie die Anlageberatung, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere sowie die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) c) Den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen d) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in § 20 Abs. 3 KAGB genannten - hier a) - c) - Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 2. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 3. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 4. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 mit Änderungen vom 05.03.2014 und 07.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 10 (Vertretung). | a) 14.03.2014 Willamowius b) Fall 9 | ||
| 7 | b) Bestellt Geschäftsführer: Wagner, Silvia, Dreieich, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Bülow, Cristina, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.03.2015 Repinski | ||||
| 8 | b) Bestellt Geschäftsführer: Dr. Becker, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 19.11.2015 Repinski | ||||
| 9 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 03.08.2016 Willamowius b) Fall 15 | |||
| 10 | a) Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 08.08.2016 Willamowius b) Fall 16 | |||
| 11 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Wagner, Silvia, Dreieich, *XX.XX.XXXX | a) 17.08.2016 Streffer | ||||
| 12 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AQ Accounting Services GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 128343) verschmolzen. | a) 05.09.2016 Willamowius b) Fall 18 | ||||
| 13 | b) Bestellt Geschäftsführer: Meisinger, Lars Eric, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 08.09.2016 Schielke | ||||
| 14 | b) Bestellt Geschäftsführer: Sowa, Albert, Liederbach, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Sanders, Michael, Luxemburg, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2016 Streffer | ||||
| 15 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 19.02.2018 Willamowius b) Fall 24 | |||
| 16 | c) Berichtigt: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebenleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) 10.08.2018 Kob b) Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 15 Spalte 2c) vom 19.02.2018 auf Antrag Fall 25 | ||||
| 17 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Eder von Grafenstein, Michaela, Otterfing, *XX.XX.XXXX | a) 02.02.2021 Schellmann | ||||
| 18 | 300.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Senningerberg/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nummer B 123356) beschlossen. | a) 30.06.2021 Willamowius b) Fall 29 | |||
| 19 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2021 mit der Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Senningerberg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B123356) verschmolzen. | a) 30.06.2021 Willamowius b) Fall 30 | ||||
| 20 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgenden Vermögensgegenstände investieren: * Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, * Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, * Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, * Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, * Container, * Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, * Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, * Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebenleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.07.2021 Willamowius b) Fall 31 | |||
| 21 | b) Bestellt Geschäftsführer: Dr. Schönebeck, Harald, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 27.07.2021 Schellmann | ||||
| 22 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Becker, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2021 Zacharias | ||||
| 23 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Meisinger, Lars Eric, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2022 Schellmann | ||||
| 24 | b) Bestellt Geschäftsführer: Schulz-Eickhorst, Til Hendirk Götz Hermann, Falkensee, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 22.06.2022 Schellmann | ||||
| 25 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aquila Capital Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 81651) verschmolzen. | a) 09.09.2022 Willamowius b) Fall 38 | ||||
| 26 | 325.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 325.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Aquila Capital Investment Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 172123) beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2022 einen Teil des Vermögens der Aquila Capital Investment Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 172123) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2022 wirksam geworden. | a) 19.09.2022 Reiche b) Fall 39 | |||
| 27 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Sowa, Albert, Liederbach, *XX.XX.XXXX Bestellt Geschäftsführer: Papenhausen, Helge, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Wallrich, Chrisoph, Trassem, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.03.2023 Schellmann | ||||
| 28 | b) Berichtigt (Vorname), nun Geschäftsführer: Wallrich, Christoph, Trassem, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 16.03.2023 Schellmann b) Eintragung Nr. 27 Spalte 4b) vom 02.03.2023 von Amts wegen berichtigt. |
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