Handelsregister · HRB 9285

Registerinformationen

Aquagenius Technology AG · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Aquagenius Technology AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Alsbach-Hähnlein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9285
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
19.04.2013
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, das Halten und Vermarkten von Namensrechten, Patentrechten, Lizenzen und Vertriebsrechten an mobilen und immobilen Wasseraufbereitungsanlagen sowie membran- und filtertechnischen Anlagen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 04.10.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 47 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 79ff Sonderband
  • Satzung Blatt 129ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 76-78, 135 Sonderband
  • Fall 12

Satzung

  • Satzung vom 13.09.2004 zuletzt geändert am 13.01.2005
  • Die Hauptversammlung vom 25.10.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Nummer 1 (Firma) und die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 378.400 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2008 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 210.000,00 EUR zu erhöhen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.