Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, das Halten und Vermarkten von Namensrechten, Patentrechten, Lizenzen und Vertriebsrechten an mobilen und immobilen Wasseraufbereitungsanlagen sowie membran- und filtertechnischen Anlagen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 04.10.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 47 Sonderband
Anmeldung Blatt 79ff Sonderband
Satzung Blatt 129ff Sonderband
Anmeldung Blatt 76-78, 135 Sonderband
Fall 12
Satzung
Satzung vom 13.09.2004 zuletzt geändert am 13.01.2005
Die Hauptversammlung vom 25.10.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Nummer 1 (Firma) und die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 378.400 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2008 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 210.000,00 EUR zu erhöhen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.