Die Abgabe von Willenserklärungen erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein. Schriftliche Willenserklärungen, durch welche der Verein vermögensrechtlich verpflichtet werden soll, sind vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied zu vollziehen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Hanhart
Koblenz
Vorstand
Petra Engel-Djabarian
Worms
Vorstand
Anna Maria Grimm
Betzdorf
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Peter Schreiber
Mainz
Vorstand
Jan-Niklas Francke
Emmelshausen
Vorstand
Andreas Hott
Landau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.1954 zuletzt geändert am 14.03.2004
Wiederholung der Eintragung der am 28.07.2010 eingetragenen Satzungsänderung mit berichtigtem Beschlussdatum von Amts wegen: Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Mitgliederversammlung) und § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge und Umlagen) und § 11 (Der Erweiterte Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Schriftfliche Wahlen und Abstimmungen) und § 16 (Die Geschäftsführung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.05.2006.
Bl. 393-415
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Bl. 421-427
Bl. 431-435
Bl. 439-455, Satzung Bl. 449-455
Bl. 459 ff.
Bl. 469-477, Fall 9
Bl. 482 - 506 d. A.
Bl. 510 - 512 d. A.
Bl. 515 ff. d.A. Satzung Bl. 561 ff. d. Akte
Bl. 592 ff. d. Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.